Hattingen. Ein Mann aus Hattingen gibt sein kaputtes Handy zur Reparatur. Dabei werden Kinderpornos gefunden. So ist der Prozess am Amtsgericht gelaufen.
Als sein aktuelles Handy kaputtging, griff der 48-Jährige in die Schublade und holte sein altes Mobiltelefon wieder heraus. Denn eine Reparatur lohnte sich nicht mehr. Nur dumm: Er vergaß, dass er Kinderpornos abgespeichert hatte. Als er das alte Mobiltelefon in einem Geschäft abgab, um sich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, wurde das Material entdeckt und die Polizei eingeschaltet.
Jetzt muss der Körperbehinderte die Auflagen des Gerichts befolgen, sonst geht er für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Denn einschlägig vorbestraft ist er bereits wegen Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie. Während er immer noch die Geldstrafe aus dem Jahr 2018 abzahlt, wurde er wieder rückfällig. 29 pornografische Bilder von Kindern und 18 von Jugendlichen wurden bei ihm gefunden.
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„Es war ja nicht die schlauste Entscheidung, das alte Handy zur Reparatur zu bringen“, stellte Staatsanwalt Bolik fest. „Ich hab’ überhaupt nicht mehr daran gedacht, dass solche Fotos darauf sein könnten“, erklärte der Angeklagte und beteuerte, es tue ihm leid, was er gemacht habe.
Bis Juni 2022 waren wieder Zugriffe auf die Seite nachweisbar
Als die Polizei die Wohnung durchsuchte, wurde sie fündig. Das war im Juli 2021. Klar wurde schnell, dass der Angeklagte den Konsum solcher Bilder auch nach seiner Verurteilung 2018 nicht unterlassen hatte. „Nach 2019 bin ich aber in der Weise nicht mehr aktiv geworden“, erklärte er zu Beginn der Verhandlung. Das jedoch stellte sich als Lüge heraus.
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Denn bis Juni 2022 waren wieder Zugriffe auf die Seite nachweisbar, obwohl der Angeklagte versicherte, dass man ihm den Account gesperrt habe. Deutliche Worte fand der Staatsanwalt. „Der Gesetzgeber stuft mittlerweile den Erwerb und Konsum solcher Bilder als Verbrechen ein. Warum haben Sie das denn wieder gemacht, war der Druck zu groß? Wissen Sie, dass Sie dazu beitragen, dass solche Bilder im Internet verbreitet werden? Und dass Kindern und Jugendlichen Gewalt angetan wird?“ Der Angeklagte nickte, ja das wisse er.
Akribische Detektivarbeit leisteten Richter Johannes Kimmeskamp und die beiden Schöffen dann, um aus den Unterlagen Hinweise zu bekommen, dass der 48-Jährige auch noch bis Mitte 2022 Zugriff auf die Dateien hatte. „Denn das kann große Bedeutung für die Strafzumessung und die Sozialprognose haben“, sagte er.
Die Frage war schließlich die Strafzumessung
Bolik blieb skeptisch, er nahm dem Angeklagten nicht ab, dass er seit 2019 in Sachen Kinderpornografie nicht mehr aktiv war. „Wenn man Mitte 2022 immer noch feststellt, dass versucht wurde, sich einzuloggen, macht das doch nur Sinn, wenn man Zugriff auf die Bilder hat“, sagt er. Auch wenn Google die Fotos gelöscht habe.
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Johannes Kimmeskamp erläuterte, dass es durchaus möglich ist, auf gelöschte Bilder weiter Zugriff zu haben. „Die Fotos aus den vergangenen zehn Jahren sind immer alle noch da, wenn man die Speicherung nicht aktiv ausgeschaltet hat. Aber das wissen viele nicht.“ Das Gericht war sich einig, dass der Angeklagte doch noch bis Mitte 2022 auf die Fotos zugegriffen hat. Entsprechend erweitert wurde die Anklage.
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Die Frage war schließlich die Strafzumessung. Da der 48-Jährige ganz zum Schluss berichtete hatte, dass er 2021 und 2022 zeitweise in psychiatrischer Behandlung war – unter anderem wegen Depressionen –, ging der Staatsanwalt darauf ein. „Sie haben doch ein Problem, was dazu führt, dass sechs- bis siebenjährigen Kindern Gewalt angetan wird.“
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Er forderte, dass der Angeklagte mit einem Jahr und sechs Monaten Haft bestraft wird, auf eine Bewährungszeit von vier Jahren, er sich zwingend und nachweislich in psychiatrische, ambulante Behandlung begeben muss und einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt bekomm. Der Anwalt war einverstanden und das Gericht folgte dem ebenfalls. Da der Angeklagte das Urteil annahm, wurde es sofort rechtskräftig.