Hattingen. Geldwäsche-Prozess gegen eine Frau aus Hattingen: Nach brutalen Raubüberfällen ihres Mannes soll sie die Beute gewaschen haben. Ihre Erklärung ist kurios.

Ein ungewöhnlich langer Prozess am Amtsgericht Hattingen ist jetzt zu Ende gegangen. Eine Justizmitarbeiterin wird wegen Geldwäsche schuldig gesprochen – die Indizien sprechen gegen sie.

Mehr als 20 Jahre hat sie bei der Justiz gearbeitet, nun sitzt sie selbst vor Gericht – und wahrscheinlich bald im Gefängnis. Anderthalb Jahre Haft urteilt das Schöffengericht. Ein Bewährung gibt es nicht. Es sind einfach zu viele Ungereimtheiten und vermeintliche Zufälle, die die Angeklagte vorträgt.

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Den Anfang nimmt die Geschichte beim (inzwischen Ex-)Ehemann der Hattingerin. Der wird verurteilt, mit anderen eine 86-Jährige in ihrer Wohnung mit einer Waffe bedroht und ausgeraubt zu haben. Einen Großteil seiner Beute – 32.800 Euro – soll die Ehefrau gewaschen haben.

„Ich habe selten ein Konto gesehen, das so auffällig war, wie das der Angeklagten“, gibt einer der ermittelnden Polizeibeamten zu Protokoll. In mehreren Schritten waren wenige Tage nach dem Überfall des Mannes große Geldsummen auf das Konto eingezahlt worden. Geld, das sie Monate vorher in bar von ihrem Onkel für den Hauskauf bekommen haben will, sagt die Angeklagte. Die Erklärung ist dubios.

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„Die Leute glauben, eine Geschichte muss nur gut genug sein, dass Gericht und Staatsanwaltschaft nicht das Gegenteil beweisen können. Dann hätten sie es geschafft. Aber das stimmt nicht“, betont Staatsanwalt Christian Bolik. Er nimmt Bezug auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auch die Plausibilität entscheidend ist. Und die fehlt hier.

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In seinem Plädoyer listet er eine ganze Reihe von Ungereimtheiten auf: Die Angeklagte finanziert den Hauskauf voll und nutzt die 30.000 Euro nicht zur Tilgung. Für einen Urlaub nimmt sie einen Kredit über 10.000 Euro auf, während die 30.000 sieben Monate in bar im Schrank liegen. „Kein vernünftig denkender Mensch lässt 30.000 Euro völlig ungeschützt herumliegen“, findet Bolik. Sie schreibt in Chatverläufen, sie könne alles nicht mehr bezahlen, kauft aber für die 30.000 Euro ein Auto, obwohl sie bereits eines besitzt.

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Zudem schreibt sie im Chat just am Tage des Überfalls und anderer geplanter Überfälle des Mannes, sie habe Angst um ihn. Das bringt das Gericht zur Überzeugung, dass sie von den Taten ihres Mannes – ein laut Richter Kimmeskamp „klassischer Berufsverbrecher“, der bereits vor der Ehe viele Jahre in Haft verbracht hat – wusste. Richter und Schöffen glauben ihr nicht, wenn sie sagt: „Liebe macht blind. Ich habe das alles nicht gesehen.“ Das Urteil bedeutet für sie nicht nur Gefängnis, sondern wohl auch keine Zukunft in ihrem Beruf bei der Justiz. Noch kann sie es anfechten.