Hattingen. Ein Mann aus Hattingen soll seine Tochter vergewaltigt und geschlagen haben. Er selbst hat auf einen Freispruch gehofft. So lief der Prozess.
Kaum war das Urteil gesprochen, wurde der Angeklagte auch schon abgeführt. Im Vergewaltigungsprozess gegen einen Vater aus Hattingen ist der 45-Jährige am Mittwoch noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Zuvor hatten ihn die Richter zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Die 5. Strafkammer am Essener Landgericht hat keinen Zweifel, dass der Angeklagte seine zur mutmaßlichen Tatzeit jugendliche Tochter mehrfach vergewaltigt und geschlagen hat – auch mit einem Gürtel. Mit der Strafe sind die Richter sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die ein halbes Jahr weniger gefordert hat.
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„Sie haben das Leben ihrer Tochter zerstört – mit Gewalt und Vergewaltigung“, so Richter Volker Uhlenbrock. Die Strafe sei das absolute Mindestmaß. „Man hätte noch deutlich darüber hinausgehen können.“
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Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt auf einen Freispruch gehofft. Dass der 45-Jährige direkt nach der Urteilsverkündung festgenommen wird, hatte sich bereits angedeutet. Die Richter hatten zum Ende des Prozesses zwei Wachtmeister hinzugezogen, die sich direkt vor der Saaltür positioniert haben.
Flucht in die Türkei befürchtet
Grund der Verhaftung ist Fluchtgefahr. Die Richter befürchten, dass der Hattinger in der Türkei untertauchen könnte, um sich der Strafvollstreckung zu entziehen. „Dann würden wir sie nie wiedersehen“, so Uhlenbrock. Weil die Türkei eigene Landsleute nicht ausliefere. „Das können wir nicht zulassen.“
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Trotz der schweren Vorwürfe war der Angeklagte bis zuletzt auf freiem Fuß. Gegen die Verhaftung können die Verteidiger Beschwerde einlegen.
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
In Paragraf 177 des Strafgesetzbuches ist geregelt, wie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vor Gericht zu bestrafen sind.
Dabei heißt es in dem Paragrafen in Absatz 1 unter anderem: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt (...), wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Und in Absatz 6: „In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung).“
Laut Urteil ist der Angeklagte im Jahr 2017 das erste Mal über seine damals 16-jährige Tochter hergefallen. Als sie ihn am selben Tag zur Rede stellte, wurde sie nach Überzeugung der Richter erneut vergewaltigt. Auch von Morddrohungen war im Prozess die Rede. „Ich schneide dir und deiner Mutter die Kehle auf, wenn Du zur Polizei gehst.“ So oder so ähnlich soll sich der 45-Jährige ausgedrückt haben.
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Tatsächlich hat die junge Frau lange geschwiegen. Es war ihr Freund, der sie vor rund zwei Jahren schließlich aufforderte, einfach mal alles zu erzählen. Worum es genau ging, hat er aber offenbar gar nicht gewusst. Laut Urteil hat er nur gesehen, wie seine Partnerin gezittert, geweint und psychisch gelitten hat.
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Dass sich die 22-Jährige die Vorwürfe ausgedacht hat, halten die Richter für ausgeschlossen. „Sie sitzen zu Recht hier“, sagte Uhlenbrock an die Adresse des Hattingers. „Ihre Tochter hat all das erlebt, was Sie ihr angetan haben.“ Möglicherweise sei sogar noch mehr passiert, als vor Gericht bekannt geworden ist.