Hattingen. Ein Familienvater aus Hattingen missbraucht seinen anfangs 13-jährigen Sohn. Jetzt ist er verurteilt worden, nachdem ihn das Opfer angezeigt hat.

Das war knapp: Im Missbrauchsprozess am Essener Landgericht ist ein Vater aus Hattingen am Dienstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 51-Jährige hatte sich gleich mehrfach an seinem anfangs erst 13-jährigen Sohn vergangen.

Die Taten waren zum Teil so schwer, dass rechtlich auch von Vergewaltigung die Rede war. Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Gefängnis beantragt.

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Die Taten passierten im Ehebett, im Kinderzimmer und in einem Wohnwagen. Schluss war erst, als der Jugendliche Ende 2021 über das Internet-Portal der Polizei Anzeige erstattete. Der Angeklagte war offenbar davon ausgegangen, dass sein Sohn schlafen würde. Doch das stimmte nicht.

Durch die Taten habe er das Vertrauen seiner gesamten Familie verloren

Richter Lukas Hempel sprach bei der Urteilsbegründung von einem „erheblichen Vertrauensmissbrauch“. Die Staatsanwältin hatte es in ihrem Plädoyer sogar noch drastischer formuliert. Sie sagte: „Das ist das Schlimmste, was man sich für ein Kind vorstellen kann: Es wird missbraucht, zu Hause, da wo man Geborgenheit sucht, im eigenen Bett durch den eigenen Vater.“

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Der Angeklagte hatte kurz vor Ende des Prozesses noch einmal selbst das Wort ergriffen. Erstmals war dabei auch Reue zu spüren. „Ich habe meinem Sohn großen Schaden zugefügt“, sagte er den Richtern. Durch die Taten habe er das Vertrauen seiner gesamten Familie verloren. „Ich hoffe, dass meinem Sohn gegenüber irgendwann eine Bitte um Vergebung möglich sein wird.“

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Das wird allerdings dauern. Mit dem Urteil hat die 24. Strafkammer auch das bereits bestehende, strikte Kontaktverbot bestätigt. Außerdem muss der 51-Jährige eine Sexualtherapie beginnen und die Therapie seines Sohnes für mindestens fünf weitere Jahre finanzieren. Dazu hatte sich der Angeklagte allerdings schon vorher bereiterklärt. Außerdem hat er seinem Sohn 25.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen.