Hattingen. Günstige Wohnungen sind in Hattingen knapp – obwohl Sozialwohnungen entstehen. Genossenschaften haben Spar-Angebote exklusiv für junge Leute.

Die Mieten für Wohnungen in Hattingen sind seit dem Jahr 2021 teurer geworden. Dabei ist bezahlbarer Wohnraum gefragt – und knapp. Bei den Wohnungsgenossenschaften HWG und Gartenstadt Hüttenau sind derzeit kaum Wohnungen zu bekommen – eine Ausnahme. Beide haben spezielle Miet-Spar-Angebote für junge Menschen.

Öffentliche Förderungen sollen helfen, preiswerten Wohnraum zu schaffen. Bei dem ist der Mietpreis über eine gewisse Zeitspanne gedeckelt. An der Bredenscheider Straße auf dem ehemaligen Opelgelände entstehen bis Ende des Jahres zum Beispiel 20 geförderte, barrierefreie Wohnungen.

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Zuletzt endete aber bei vielen Wohnungen in Hattingen, die einst mit öffentlicher Förderung gebaut wurden, die Bindung – und die Entwicklung hält an. „Deshalb fehlen definitiv preisgünstige Wohnungen. Insbesondere für kleinere Haushalte und Familien mit mehreren Kindern kann leider kein adäquates Angebot vorgehalten werden“, sagt Stadtsprecherin Jana Golus. Vor allem in Mitte sei die Nachfrage deutlich größer als das Angebot.

Dass vor allem größere Wohnungen mit drei bis vier Zimmern gefragt sind, sagt Laureen Brandt, Sprecherin der HWG. Das bestätigt auch Roland Himmel, Vorstand der Gartenstadt Hüttenau. Aber: „Wir sind komplett voll im Moment“, sagt er und führt aus: „Zwar haben wir auch exklusives Großes, wie eine Maisonette-Wohnung in Hattingen-Mitte, aber das können sich die Menschen auf breiter Ebene gar nicht leisten“.

Genossenschaften und Wohnungsvermittlung

HWG und Gartenstadt Hüttenau sind Wohnungsgenossenschaften. Ihre Mitglieder können über die Vertreterwahl mitbestimmen. Sie zahlen für Genossenschaftsanteile, sind am Gewinn beteiligt und haben ein lebenslanges Wohnrecht.

Die Gartenstadt Hüttenau besitzt heute rund 1200 Wohnungen in Blankenstein, Holthausen, Mitte und Welper sowie in Buchholz. Bei der HWG sind es knapp 4100 Wohnungen. Sie ist die größte Wohnungsgenossenschaft im EN-Kreis. Beliebt sind vor allem die Bestände in der Hattinger Südstadt.

Die HWG teilt mit, dass sie die Miete anpasst und dabei unter dem Preis des Mietspiegels bleibt. „Weil wir eine Genossenschaft sind, begrenzen wir unsere Mieterhöhungen auf ein Maximum von 29 Euro“, sagt Sprecherin Laureen Brandt.

Eine Wohnungsvermittlung bietet die Stadt Hattingen an: Wer eine gültige Wohnungsberechtigungsbescheinigung besitzt, kann sich für eine Sozialwohnung vormerken lassen. Auf ihrer Internetseite veröffentlicht die Stadt aktuelle Angebote.

529 öffentlich geförderte Wohnungen gibt es im Bestand der HWG. „Ungefähr 50 Wohnungen kommen durch die mittelbare Belegung hinzu.“ Auch beim Neubauprojekt an der alten Feuerwache entstehen 30 Prozent „Sozialwohnungen“.

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Bei der Gartenstadt werden am Friedhofsweg/Ecke Marxstraße ebenfalls öffentlich geförderte Wohnungen entstehen – wenn die Bedingungen zum Zeitpunkt der Genehmigung stimmen. „Wir können keine Verluste machen, nur um sozialen Wohnungsbau zu haben“, betont Himmel. Auch deshalb hatte die Genossenschaft zuletzt quasi keine „Sozialwohnungen“ mehr gebaut. „Die Rahmenbedingungen waren für eine lange Zeit nicht auskömmlich.“ Himmel unterstreicht, er sehe den richtigen Weg im Wohngeld und Unterstützung der Mieter durch den Staat. Zum Thema Wohngeld bieten die Genossenschaften bei Bedarf Beratungen an.

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Beide halten zudem ein besonderes Angebot für Studierende und Auszubildende vor: Wohnen für 3,50 Euro pro Quadratmeter (plus Betriebs- und Heizkosten). Zum Vergleich: Der Quadratmeterpreis laut gerade veröffentlichtem Mietspiegel ist in den vergangenen zwei Jahren von durchschnittliche 6,62 Euro auf 6,86 Euro gestiegen.

Bei beiden Hattinger Genossenschaften wird dieses Modell gut angenommen. Bei der HWG umfasst das Programm eher kleine Wohnungen mit normalem Standard und innenstadtnah. Bei der Gartenstadt sind es Wohnungen in Holthausen und einzelne Dachgeschosswohnungen. Oft sind es solche, die in absehbarer Zeit saniert werden sollen. Entsprechend sind die Mietverträge zeitlich begrenzt – in der Regel auf drei bis fünf Jahre.

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Die Mieter müssen einmal jährlich nachweisen, dass sie eine Ausbildung machen, zur Schule gehen, Wehr- oder Zivildienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr machen oder studieren. Die Altersgrenze haben Gartenstadt und HWG auf 27 Jahre festgeschrieben. Nach Ende der Ausbildung etc. gibt es eine dreimonatige Übergangszeit, um eine neue Bleibe zu finden. Oder Mieter behalten ihre Wohnung zum dann regulären Preis.

Ein ähnliches Angebot für Senioren mit kleiner Rente gibt es bisher übrigens nicht. Sie können über das Wohngeld Zuschüsse beantragen. Roland Himmel findet die Idee eines entsprechenden Spar-Angebots auch für Rentner aber durchaus interessant. Geklärt werden müsse dann, wie Mieter ihren Anspruch nachweisen können.