Hattingen. Wodantal in Hattingen: Ein Autofahrer rauscht gegen Baum und Stein – vor dem Amtsgericht können dennoch nicht alle offenen Fragen geklärt werden.

Fast zwei Promille Alkohol hat ein 49-Jähriger im Blut, als er im Mai 2022 im Wodantal die Kontrolle über sein Auto verliert: Er schießt über einen Grünstreifen, fährt ein Verkehrsschild um, spaltet einen Baum und kracht vor einen Stein. Der Wagen ist erheblich beschädigt. Und er selbst soll – erheblich verletzt – in Richtung Wald geflüchtet sein.

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Etwa eine Stunde nach dem Unfall findet ihn die Feuerwehr mit Hilfe einer Wärmebildkamera auf einer Wiese liegend. Ob der Verletzte aber auch der Fahrer gewesen ist, kann in der ersten Verhandlung nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Das ist am 26. Mai 2022 im Wodantal in Hattingen passiert

Gegen 22 Uhr an diesem 26. Mai hört ein Zeuge einen heftigen Knall. Er springt von seiner Couch auf und läuft zum Fenster. Er sieht einen verunglückten Wagen, zieht sich die Schuhe an und läuft nach draußen, um zu helfen. „Als ich zu dem Wagen ging, sah ich im Dunkeln einen Mann in Richtung Wald laufen“, schildert der Zeuge. Den Mann kann er nicht erkennen und nicht mit ihm sprechen, er sieht nur dessen Silhouette, erklärt er. Dann geht er zum Wagen, um zu kontrollieren, ob sich noch jemand im Auto befindet, der vielleicht Hilfe braucht. „Da war aber niemand mehr.“

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Ein Nachbar des 39-Jährigen schildert seine Beobachtungen identisch. Auch er „sah einen Mann in den Wald abhauen“.

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Der Angeklagte und seine Anwältin wollen sich zunächst zu dem Vorfall nicht äußern und warten die Aussagen der Zeugen ab.

Gehört werden vor dem Amtsgericht auch etliche Polizisten

Gehört wird auch eine Reihe weiterer Zeugen, unter anderem Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren. Eine Polizistin schildert, dass der Fahrer gesucht und schließlich auf einer Wiese gefunden wurde. „Er hat über Schmerzen, ich glaube im rechten Arm, geklagt“, berichtet sie. Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gefahren. Außer ihm sei keine weitere Person gesehen worden, sagt die Beamtin. Das bestätigten auch andere Polizisten, die als Zeugen gehört werden.

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Dann bringt sich die Anwältin des Angeklagten ins Spiel. Sie fragt den Anwohner, der zuerst ausgesagt hatte. „Sie haben doch bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass der der Mann, der weggelaufen ist und den Sie gesehen haben, circa 1,90 Meter groß war und Glatze hatte. Wie kann das sein?“ Es sei eben total dunkel gewesen und er habe nur die Umrisse der Person sehen können, entgegnet der Zeuge. „Ich habe geschätzt, dass er ungefähr so groß ist wie ich. Und ich bin 1,90 Meter.“

Richtet bittet um Größenvergleich von Zeuge und Angeklagtem

Auf Bitten von Richter Johannes Kimmeskamp stellen sich der Zeuge und der Angeklagte hin. In der Tat ist der Angeklagte einen Kopf kleiner als der Zeuge und trägt im Gerichtssaal sehr kurz geschnittene Haare, aber keine Glatze. „Es kann sich ja schlecht um den Mann handeln, den Sie gesehen haben“, sagt die Anwältin.

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Außerdem liest sie aus dem Krankenhausbericht ihres Klienten vor. Darin wird von Ärzten dokumentiert, dass sich die Verletzungen des in der Nähe des verunglückten Wagens gefundenen Mannes auf der rechten Brustseite befinden. „Die Polizistin hat gesagt, dass der verletzte Arm der rechte gewesen sei. Das passt doch alles zu Verletzungen, die sich ein Beifahrer durch den Gurt zuziehen kann.“

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Weil in der Gerichtsverhandlung nicht eindeutig zu beweisen ist, dass der Verletzte auch der Fahrer des Wagens ist, der Fahrerflucht begangen hat, ordnet Richter Kimmeskamp an, dass zunächst ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt wird. Damit soll Klarheit geschaffen werden, ob die Verletzungen ausschließlich einem Beifahrer zugeordnet werden können. Oder ob auch ein Fahrer bei einem solchen Unfall auf der rechten Seite verletzt werden kann.