Hattingen. Fast wäre der 30-Jährige aus Hattingen im Gerichtssaal verhaftet worden, jetzt kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon. So lief der Prozess.
Das war ein Auf und Ab der Gefühle für den Angeklagten. Eigentlich war die Verhandlung schon zu Ende und sollte an einem anderen Tag fortgeführt werden. Es wurde nur noch nach einem neuen Termin gesucht. Da kamen drei Justizbeamte in den Gerichtssaal mit einem roten Zettel: Haftbefehl.
Der Grund war, dass der Angeklagte eine Geldstrafe aus einem vorherigen Verfahren nicht bezahlt hatte. Dann aber vereinbarten Richter, Staatsanwältin und Anwältin, das Verfahren doch weiterzuführen. Schließlich konnte der angeklagte 30-Jährige das Gericht als freier Mann verlassen.
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Erhebliche Vorstrafen hat der Mann. Die aber lagen längere Zeit zurück und waren mit Geldstrafen geahndet worden. In dem jetzigen Verfahren ging es um Körperverletzung wegen häuslicher Gewalt, Bedrohung mit Sachbeschädigung und Beleidigung an insgesamt drei unterschiedlichen Terminen im Jahr 2021.
Heftiger Streit im Haus
Im Juni des Jahres waren Polizisten gerufen worden, weil der stark alkoholisierte Mann, dem auch Drogenkonsum nachgewiesen werden konnte, in einen heftigen Streit im Haus verwickelt war. Eine Nachbarin, die als Zeugin aussagte, hatte die Beamten gerufen, weil Kinder im Haushalt des Angeklagten lebten.
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Als die Beamten eintrafen, forderten sie Verstärkung an. Wie mehrere Polizistinnen und Polizisten übereinstimmend als Zeugen vor Gericht aussagten, ließ sich der 30-Jährige zunächst problemlos festnehmen. Als er dann aber mit zur Wache genommen werden sollte, randalierte er, wollte nicht in den Wagen einsteigen und trat mehrfach in Richtung des Kopfes eines Beamten. Es gelang nur zu zweit, den Mann ins Auto zu bugsieren. Er trat, sperrte sich nach Leibeskräften und beleidigte die Beamten in übelster Weise. Eine Polizistin bezeichnete er als Hure, einem Beamten drohte er an, er werde seinen Job verlieren.
Beruflich alles vor die Wand gefahren
Den Vorwurf der häuslichen Gewalt am 17. April 2021 räumte der Angeklagte ein, zu den anderen Vorwürfen äußerte er sich nicht. Von Zeugen wurde bestätigt, dass der 30-Jährige zu Gewaltausbrüchen neige, seit ungefähr drei Monaten wohnt seine Lebensgefährtin nicht mehr bei ihm. Zu seiner persönlichen Situation erklärte er, er sei selbstständig gewesen. „Ich habe aber beruflich alles vor die Wand gefahren. Jetzt bin ich arbeitslos“, räumte er ein.
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Polizeibekannt ist der Mann schon lange. Nach seiner Festnahme randalierte er in seiner Zelle weiter, nachdem ihm eine Blutprobe entnommen worden war. Diese hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut ergeben. In der Zelle beschmierte er die Wände mit Kot und urinierte, wie eine Beamtin aussagte, ließ Wasser so lange laufen, bis es unter der Tür hindurchlief, zerstörte die Matratze und drückte den Notrufknopf.
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Die unbezahlte Geldstrafe, wegen der er fast im Gerichtssaal festgenommen worden wäre, nahm Richter Johannes Kimmeskamp mit in das aktuelle Urteil auf. Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Dem schloss sich die Anwältin des Angeklagten an. Auch der Richter sah das Strafmaß des vielfach Vorbestraften genauso und verhängte eine Strafe von sechs Monaten auf eine Bewährungszeit von drei Jahren.