Hattingen. Ein 33-jähriger Mann hat einen anderen Autofahrer in Hattingen-Holthausen mehrfach bedrängt. Vor Gericht bestreitet er das. So lief der Prozess.
Wer einen anderen Autofahrer nötigt, indem er zu nah auffährt, muss damit rechnen, dass er vor Gericht bestraft wird. So ging es einem 33-Jährigen, der einen anderen Fahrer auf dem Weg zu seiner Arbeit mehrfach bedrängt hatte. „Warum sollte ich das tun“, fragt der junge Mann vor Gericht. „Als ich die Anzeige gesehen habe, bin ich aus allen Wolken gefallen. Ich wüsste nicht, wem ich so auf die Füße getreten bin.“
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Das aber wusste der Zeuge, den der Richter wie auch der Staatsanwalt nach einer Schilderung des Vorfalls am 6. April 2022 für glaubwürdig hielten. Alle Fakten passten exakt übereinander: die Fahrstrecke, die Uhrzeit. Nur die Schilderungen im Detail wichen voneinander ab.
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Der Angeklagte war wie immer in Holthausen mit seinem Kollegen auf dem Weg zur Arbeit. Der Zeuge schilderte folgende Situation. Er sei mit seinem Smart unterwegs gewesen, um seine Tochter zur Schule zu bringen. Dann habe der Angeklagte hinter ihm „schnell aufgedreht“ und sei in hohem Tempo auf der Tempo-50-Strecke sehr nah aufgefahren. Und das nicht nur einmal.
Beide Männer arbeiten in einem Gartenbaubetrieb
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An einer roten Ampel sei er dann ausgestiegen. „Ich wollte ihn zur Rede stellen, er hat aber die Zentralverriegelung betätigt. Ich habe dann ein Foto des Pkw gemacht.“ Richter Kimmeskamp wollte wissen, ob noch jemand im Auto saß. Der Zeuge sprach von einem Beifahrer, beide Männer hätten wie Forstarbeiter ausgesehen.
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Auch die Beschreibung passte, beide Männer arbeiten in einem Gartenbaubetrieb. Der Beifahrer des Angeklagten hatte vor Gericht Gedächtnislücken. Ja, er würde immer mit seinem Kollegen auf dieser Strecke zur Arbeit fahren, an den Vorfall aber könne er sich nicht erinnern.
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„Ich glaube nicht, dass der Zeuge die ganze Geschichte erfunden hat“, erklärte Richter Kimmeskamp und verurteilte den 33-Jährigen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.