Hattingen. Fürs Amtsgericht Hattingen und das Landgericht Essen werden ehrenamtliche Schöffenrichter gesucht. Im Zweifel drohen Zwangsverpflichtungen.

Hattingen fehlen Schöffinnen und Schöffen: Drei Monate nach dem ersten Aufruf macht die Stadt nun noch einmal Druck bei der Suche nach ehrenamtlichen Laien-Richtern fürs Amtsgericht an der Bahnhofstraße sowie der Strafkammer beim Landgericht Essen.

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Mindestens 64 Bewerbungen benötigt die Stadt, damit 32 Ehrenamtler – sowohl fürs Schöffen- als auch fürs Jugendschöffengericht – gewählt werden können. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum kommenden Donnerstag, 20. April – und noch immer sind nicht genügend Bewerbungen eingegangen.

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Sollten sich am Ende nicht ausreichend Freiwillige gemeldet haben, können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hattingen zwangsverpflichtet werden – das ist in der Vergangenheit jedoch noch nie vorgekommen. Laut Angabe der Stadt Hattingen haben bei der vorherigen Wahl 69 Interessenten ihre Bewerbung eingereicht. Wie viele es dieses Mal sind, könne erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist gesagt werden.

So sind die Aufgaben der ehrenamtlichen Schöffen

Die Amtsperiode dauert fünf Jahre und geht von 2024 bis 2028. Zu den Aufgaben der Schöffen gehören die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, die Einsicht in Akten und die Befragung von Zeugen. Am Ende eines Gerichtsverfahrens entscheiden die Schöffen gemeinsam mit den Berufsrichtern über das Urteil und – im Falle einer Verurteilung – über das Strafmaß.

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Wer Interesse oder Fragen zur Schöffenwahl hat, kann sich bei Jacqueline Beckers melden: 02324 204-4034, E-Mail:

Für die Jugendschöffenwahl ist Tanja Smolla zuständig: 02324 204 4202, Mail:

Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Hattingen unter www.hattingen.de/schoeffenwahl zu finden.