Gladbeck. . Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz musste sich Gerhard W. am Amtsgericht verantworten. Seine Dalmatinerhündin, die aus Altersgründen und wegen chronischer Erkrankungen immer wieder umkippte, lag uns saß im eigenen Kot und Urin. Als Folge waren Anal- und Genitalbereich entzündet, das Tier litt Schmerzen. Die Hündin musste eingeschläfert werden. Das Verfahren wurde eingestellt - gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 600 Euro.
Nein, nicht ausgerechnet der Tierschutzverein sollte die Geldbuße bekommen, die ihm das Gericht gerade aufgebrummt hatte. Auf Tierschützer ist Gerhard W. momentan gar nicht gut zu sprechen. Im Dezember 2011 hatten sie, ohne sein Wissen, seine Hündin vom Grundstück geholt und ins Gelsenkirchener Tierheim gebracht.
Am Freitag musste sich der 55-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz am Amtsgericht verantworten. Die Dalmatinerhündin, die aus Altersgründen und wegen chronischer Erkrankungen immer wieder umkippte, lag uns saß im eigenen Kot und Urin. Als Folge waren Anal- und Genitalbereich entzündet, das Tier litt Schmerzen. Nach einigen Tagen im Tierheim schläferte ein Tierarzt die Hündin, der er einen schlechten Pflegezustand und diverse Krankheiten attestiert hatte, ein, weil ihr nicht mehr zu helfen war.
Gerhard W. hatte zwei Hunde seiner verstorbenen Mutter übernommen und ihnen auf einem Nachbargrundstück seines Betriebes in Zweckel eine Hütte gebaut, weil er sie weder in seiner Wohnung noch in seinen Firmenräumen halten durfte. Im August 2011 starb der Mischling, seither ging es mit der Dalmatiner-Hündin bergab, beobachtete eine Frau, die das Tier von ihrem Arbeitsplatz aus im Blick hatte. Seit Oktober sei es besonders schlimm geworden. Mehrmals habe sie den Besitzer angesprochen, zitierte Richter Paus aus der Vernehmung der Frau. Als nichts passierte, wandte sie sich an den Tierschutzverein.
Ihm sei bewusst gewesen, dass er den Hund in Kürze würde einschläfern lassen müssen, so W. „Aber ich bin kein Mensch, der ein Tier sofort umbringt, wenn es ihm mal nicht gut geht.“ Er habe an der Hündin gehangen und sich auch regelmäßig um sie gekümmert.
Hütte voller Gerümpel
Das sieht Dieter Scherlies, der Vorsitzende des Tierschutzvereins, ganz anders. Er habe die winselnde Hündin in einer viel zu kleinen und völlig verdreckten Kiste in einer Hütte voller Gerümpel vorgefunden und sie deshalb nicht nur befreit, sondern auch Anzeige erstattet.
Richter Paus stellte das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts wegen geringer Schuld vorläufig ein. Voraussetzung: W. zahlt eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro. Das Geld fließt auf Wunsch des Angeklagten an den Kinderschutzbund.
„Wir hätten es ohnehin nicht angenommen“, so der bissige Kommentar von Dieter Scherlies, der sich vor der Tür des Verhandlungssaals über den Richterspruch aufregte: „Der hätte zu Sozialstunden im Tierheim verdonnert werden müssen.“