Gladbeck. .
Hauseigentümer Karl Amft ist fassungslos: Er hatte sich mit seinem Mieter zur Schlüsselübergabe verabredet. Der 35-Jährige kam nicht, hinterließ dafür aber ein Chaos aus Müll, Tierkot und altem Mobiliar. Leider ist das kein Einzelfall.
Eigentlich war Karl Amft mit seinem Mieter zur Schlüsselübergabe verabredet. Und dann das: der Mieter verschwunden, die Wohnung vermüllt. Anderthalb Jahre hatte der 35-Jährige in der ersten Etage des Fünf-Familien-Hauses an der Langestraße gewohnt. Karl Amft hatte ihm fristgerecht gekündigt, nachdem sich wiederholt andere Mieter aus dem Haus wegen nächtlicher Besuche und Lärms beschwert hatten.
Der Hartz-IV-Empfänger hat alles stehen und liegen gelassen, als er die Wohnung verließ: Schränke, Tische, Sitzmöbel, sogar einen Flachbild-Fernseher hat er zurück gelassen. Und dazu jede Menge Müll, teils zu Haufen zusammengeschoben, teils überall verteilt, einschließlich der „Hinterlassenschaften“ diverser Tiere. „Katzen und Ratten hat er hier wohl gehalten“, sagt der Vermieter, der fassungslos vor diesem Chaos stand.
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„Das ist leider kein Einzelfall“, weiß Andrea Diste, die Geschäftsführerin von Haus und Grund. „Im Gegenteil. Das kommt sehr häufig vor.“ In der Regel haben die Vermieter die schlechteren Karten, denn in den meisten Fällen ist bei solchen Mietern nichts zu holen.
Andrea Diste rät den Mitgliedern von Haus und Grund deshalb fast immer, es nicht auf einen langwierigen Rechtsstreit ankommen zu lassen: „Sonst bleibt der Vermieter nicht nur auf den Kosten für die Säuberung und Instandsetzung der Wohnung sitzen, sondern muss auch noch den Anwalt bezahlen. Und selbst wenn er den Prozess gewinnt, bringt ihm das nichts, weil der Beklagte nicht bezahlen kann.“