Gladbeck. . Die beiden Gladbecker Frauen, die sich eine „Wohngemeinschaft“ mit 20 Hunden und sieben Katzen auf gut 20 Quadratmetern geteilt hatten, dürfen auch weiterhin keine Tiere halten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klagen der Tierhalterinnen (28 und 31) gegen die Verfügung der Stadt Gladbeck zurück. Die Tiere wurden im vergangenen Sommer von Mitarbeitern des Kreisveterinäramtes aus der Wohnung befreit.

Die Verwaltung hatte nach katastrophalen Zuständen in der Wohnung des Paares an der Ringeldorfer Straße mit einer Ordnungsverfügung vom 30. November 2011 das Halten von Tieren untersagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die Einschätzung der Amtstierärztin, die von einem verwahrlosten Zustand der Wohnung wie auch der Tiere gesprochen hatte. Für eine ordnungsgemäße Haltung hätten allein für Hunde und Katzen 88 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen müssen. Die Wohnung hatte aber nur eine Gesamtgröße von 76 Quadratmetern. Die konnten jedoch nur bedingt genutzt werden. Denn Küche und ein anderes Zimmer waren komplett mit Kartons, Möbeln und Abfall zugestellt. So teilten sich die Lebenspartnerinnen ein einziges Zimmer von gut 20 qm mit ihren vierbeinigen Mitbewohnern.

Der penetrante Uringestank verteilte sich auf die gesamte Wohnung und im Haus. Papierfetzen, Möbel und Plastikwanne waren mit Kot beschmiert. Mehrfach hatte der Vermieter vergeblich versucht, dem Treiben ein Ende zu setzen. Die Frauen zeigten sich bei den Besuchen vom Veterinäramt uneinsichtig, versicherten, die Tiere gut zu versorgen. Ihr Verhalten jedenfalls wollten sie nicht ändern. Bei einem Hund waren Ekzeme zu erkennen, Welpen hatten auf Grund eines Wurmbefalls aufgeblähte Bäuche. Nur selten kamen die Tiere nach draußen. Die Frauen hatten einigen Tieren Schutzhöschen gekauft, um zu verhindern, dass sie gedeckt werden. Und dennoch vergrößerte sich die Zahl der tierischen Untermieter Ende August 2010 um acht und im April 2011 noch einmal um ein gut halbes Dutzend. Die Frauen gaben in ihrer Klage an, ohne Tiere nicht leben zu könnten. Sie seien schon sie mit Tieren aufgewachsen.

Tiere nicht artgerecht gehalten

Das Gericht attestierte der Stadt, ihren Ermessensspielraum bei der Verfügung nicht überschritten zu haben. Es sprach den Frauen die erforderlichen Fähigkeiten und die Kenntnisse ab, Tiere artgerecht halten zu können. U. a. müsse die Unterbringung den Tieren Verhaltensmöglichkeiten wie Nahrungssuche, Gruppenerziehung, Bewegung, Ruhe und Rückzug bieten. Diesen Bedürfnissen der Hunde und Katzen seien die Frauen mit ihrer Haltung in keiner Weise gerecht geworden.

Arbeit im Tierheim

Die Massen-Tierhalterinnen sind mittlerweile in ein Haus umgezogen, in dem offensichtlich mehrere Hunde leben. In absehbarer Zeit werden sie jedoch kein Tier betreuen dürfen.

Eine der beiden arbeitet im Tierheim. Sollte sie nach erfolgreicher Tätigkeit nachweisen können, dass sie ihre Kenntnisse erweitert und ihr Problembewusstsein vergrößert hat, kann sie einen Antrag stellen, wieder ein Tier betreuen zu dürfen.