Gladbeck. .

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Frauen, die in ihrer Gladbecker Wohnung einen kleinen Zoo mit 20 Hunden, acht Katzen und weiteren Tieren gehalten haben. Ein Jahr lang zog sich der Gestank im Treppenhaus, das Gekläffe und Gejaule.

Gegen die beiden Frauen, die in ihrer 76 Quadratmeter großen Wohnung 20 Hunde, acht Katzen und diverse Kleintiere gehalten haben, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Der Verdacht: Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Mathiesen auf WAZ-Anfrage.

Wie berichtet, hatte das Kreisveterinäramt die Tiere Mitte Juli aus der Wohnung geholt. Sie sind seither in einem Tierheim untergebracht. Zuvor hatte Vermieter Dirk Große fast ein Jahr lang vergeblich versucht, eine zuständige Stelle zu finden, die den unhaltbaren Zuständen in der Dachgeschosswohnung seines Hauses an der Ringeldorfer Straße ein Ende setzen würde. Eine Amtstierärztin war zwar vor Ort und erteilte den 26 und 29 Jahre alten Frauen Auflagen, ohne Folgen allerdings. Der Gestank im Treppenhaus, das Gekläffe und Gejaule gingen weiter.

„Wir waren mehrmals in dem Haus, aber wenn wir keinen Zutritt zur Wohnung bekommen, sind wir machtlos“, rechtfertigt Dr. Siegfried Gerwert, der Leiter des Kreisveterinäramtes, das Verhalten seiner Behörde. Und schließlich sei das Amt jetzt aktiv geworden und habe einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erwirkt, nachdem es erfahren habe, dass es einen zweiten Wurf junger Hunde in der Wohnung gibt.

„Das Kreisveterinäramt hat kläglich versagt“

Dirk Große ist stocksauer über diese Rechtfertigungsversuche. „Das Kreisveterinäramt hat kläglich versagt. Wenn ein Polizist nicht letztendlich aktiv geworden wäre und einen Bericht ans Ordnungsamt und ans Kreisveterinäramt geschrieben hätte, wäre bis heute nichts passiert“, ist er überzeugt.

Der Vermieter und seine Mieterinnen haben sich zwischenzeitlich beim Schiedsmann getroffen, weil die Frauen trotz Kündigungen keine Anstalten machten, die Wohnung zu verlassen. Ergebnis: Dirk Große verzichtet auf eine Räumungsklage, die Frauen haben sich schriftlich verpflichtet, bis zum 15. Oktober auszuziehen. Wie es in der Wohnung aussieht, in der so viele Tiere lebten, die nach Aussage des Vermieters fast nie ins Freie kamen, mag er sich nicht vorstellen.