Gladbeck. Ein 37-jähriger Gladbecker hat Cannabis in seiner Wohnung angebaut und mit der „Ernte“ gedealt. Jetzt musste er sich dafür verantworten.

Er war Junkie, hat seit etwa fünf Jahren zuerst Marihuana konsumiert, später zusätzlich täglich etwa ein Gramm Kokain. 70 bis 80 Euro brauchte der heute 37-Jährige dafür. Sein Lohn reichte bei weitem nicht. Deshalb betrieb er in seiner Wohnung eine Cannabis-Plantage und verkaufte den Stoff. Jetzt musste er sich vor Gericht verantworten.

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Warum die Polizei auftauchte, als er im März vergangenen Jahres auf dem Friedhof Gladbeck-Mitte einem Kunden rd. 70 Gramm Marihuana für 500 Euro verkaufte, wisse er nicht, sagte der Angeklagte. Zunächst wollte er flüchten, fuhr mit seinem Auto weg, kam dann aber zurück. „Ich habe eingesehen, dass eine Flucht nichts bringt, sondern alles nur schlimmer macht.“ Bei der Kontrolle fanden die Beamten unter anderem die 500 gerade „verdienten“ Euro in einer Zigarettenschachtel und stellten außerdem fest, dass er ohne Führerschein unterwegs war. Den hatte er nach einer Fahrt unter Drogeneinfluss abgeben müssen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckte die Polizei einen Plantagenraum mit 79 Cannabispflanzen samt einem professionellen Equipment für die Anzucht und bereits für den Verkauf portionierte Drogen.

Vor Gericht legt der Gladbecker ein umfassendes Geständnis ab und zeigt Reue

Wie schon bei der Polizei legte der 37-Jährige vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Jetzt sei er allerdings ein anderer Mensch, betonte sein Verteidiger. Seit dem Vorfall sei er clean und weise das regelmäßig durch negative Drogenscreenings nach. Um seinen Führerschein zurückzubekommen, habe er sich in eine verkehrspsychologische Behandlung begeben. Im Dezember 2023 verlor er seinen Job als Schlosser in einem Kraftwerk und begann schon kurz darauf mit einer Umschulung zum Schweißer.

Sein Geständnis und seine positive Entwicklung wirkten sich auf das Urteil aus: Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Anbau von Cannabis sowie wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilte das Schöffengericht den 37-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Mit solch einer Offenheit und Klarheit bekenne sich selten jemand zu seiner Schuld, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bley. Der Angeklagte habe ernsthafte Reue gezeigt und bemühe sich, sein Leben in den Griff zu bekommen. Während der Bewährungszeit muss er zweimal jährlich einen negativen Test vorlegen. Seinen Führerschein kann er frühestens in sechs Monaten neu beantragen.