Gladbeck. Muss die Kanalbrücke über die A42 in Bottrop abgerissen werden, hätte es eine lange Sperrung zur Folge. Welchen Einfluss hat das auf den A52-Bau?
Ende 2026, Anfang 2027, das ist im Moment der Zeitplan der Autobahn GmbH, dann sollen in der Nachbarstadt Bottrop die Arbeiten zum Bau der A52 beginnen. Zumindest sind das die Zeiten, die zuletzt im Zuge des Erörterungstermins für den ersten Bauabschnitt kursierten. Nur ist das wirklich zu halten, unabhängig von möglichen Klagen oder anderen Verzögerungen im Prozess? Kann nicht die marode Kanalbrücke der A42 in Bottrop den Zeitplan durchkreuzen?
Bisher ist die Autobahn in Bottrop gesperrt. Wann die Sperrung aufgehoben wird, ist offiziell noch nicht kommuniziert worden. Alles deutet darauf hin, dass die Brücke für Lkw nicht mehr befahrbar sein wird. Heißt also der kleinräumige Umleitungsverkehr fließt weiter über die B224. Bei einem Neubau der Brücke müsste die Autobahn wieder für lange Zeit gesperrt werden. Wie realistisch ist es, eine der Hauptverkehrsachsen zu sperren und gleichzeitig auf der Ausweichstrecke eine Autobahn zu bauen? Oder anders gefragt, welchen Einfluss hat eine mögliche langfristige A42-Sperrung auf den Bau der A52?
Autobahn GmbH verweist auf aktuellen Planungsstand
Bei der Autobahn GmbH, die für den Bau zuständig ist, gibt man sich zurückhaltend, verweist darauf, dass Voraussetzung für den Baubeginn zunächst einmal die Genehmigung sei. „Mit dem Bau der ersten beiden Planfeststellungsabschnitte der A 52 wird erst begonnen, wenn für diese beiden südlichen Abschnitte das Baurecht erlangt wurde.“
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Gleichzeitig stellt der Sprecher der Niederlassung Autobahn Westfalen klar, dass, wenn es so weit sei, die Arbeiten nicht direkt mit Maßnahmen an der B224 beginnen. „Es sind Vorarbeiten notwendig, die die derzeitige Ausweichstrecke für die A42 erst einmal nicht betreffen.“ Dazu gehörten etwa der Bau der Entwässerungsanlagen und Ersatzanbindungen für Straßen, die zukünftig nicht mehr mit der Autobahn verbunden sind. Außerdem müssten Leitungen verlegt werden.
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Grundsätzlich heißt es weiter in der Stellungnahme: „Alle anstehenden Baumaßnahmen werden aufeinander abgestimmt, dabei werden die verkehrlichen Abhängigkeiten natürlich berücksichtigt.“ Das wiederum lässt Raum für Interpretationen.
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