Gladbeck. Die B224 zwischen Bottrop und Gladbeck ist in schlechtem Zustand, heißt es im Landtag. Welche Folgen hat nun der Umleitungsverkehr?

Seit der Brückensperrung der A42 in Bottrop rollt der Umleitungsverkehr auch über ein Gladbecker Teilstück der B224. Wer die Sperrung kleinräumig umfahren will, der wird vom Kreuz Essen-Nord über die Bundesstraße durch Bottrop bis zum Kreuz mit der A2 in Gladbeck geleitet. Das hat Folgen für den Teilabschnitt der Bundesstraße. Das wurde zuletzt auch im Verkehrsausschuss des Landtags deutlich.

In einer Vorlage für die Verkehrspolitiker des Landes hieß es dort zum Zustand der Bundesstraße, „dass zum jetzigen Zeitpunkt kein akuter Handlungsbedarf für Sanierungsarbeiten gegeben ist. Jedoch sind in Teilen die B224 südlich der A2 sowie streckenweise die L631 (eine Landesstraße in Bottrop, Anm. d. Red.) in einem sanierungswürdigen Zustand.“ Heißt also, dass der Zustand der B224 zwischen Anschluss A42 und Anschluss A2 schon jetzt nicht besonders gut ist.

Straßen NRW rechnet mit zunehmender Verschlechterung des Zustands

Nun kommt der Ausweichverkehr dazu. Laut Autobahnpolizei kommt es seither zu „beträchtlichen Zunahmen der Verkehrsstörungen auf allen Ruhrgebietsautobahnen“. Im nachgeordneten Netz gebe es über die Höhe der zusätzlichen Belastungen noch keine belastbaren Zahlen, heißt es weiter. Aber, so heißt es weiter in der Vorlage: „Straßen NRW rechnet aufgrund der zusätzlichen Verkehrsbelastung mit einer zunehmenden Verschlechterung des Zustands. Ggf. erforderlich werdende bauliche Maßnahmen werden in Abstimmung mit den Beteiligten durchgeführt.“

Doch woran macht Straßen NRW den schlechten Zustand fest? Hier verweist der Landesbetrieb auf die turnusmäßig durchgeführten Befahrungen, bei denen der Zustand der Straßen erfasst und bewertet werde. Bei dieser Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), handele es sich „um ein bundeseinheitliches, normiertes Erfassungs- und Bewertungsverfahren, bei dem die Straßen mit speziellen Messfahrzeugen im fließenden Verkehr befahren werden.“ Dabei würden die relevanten Oberflächeneigenschaften messtechnisch erfasst und in Form standardisierter Erfassungsrohdaten gespeichert.

B224: Teilstück zwischen Bottrop und Gladbeck wird besonders beobachtet

Aus diesen Rohdaten würden im weiteren Verlauf abschnittsbezogene Zustandsgrößen und schließlich die für die Bewertung erforderlichen Zustandsnoten (Notenwerte von 1-5) ermittelt. „Die Erfassung der Daten geschieht alle vier Jahre.“ Für die B224 lägen derzeit Werte von 2019 vor. Die zeigten, „dass sich die Fahrbahn teilweise in einem nicht zufriedenstellenden Zustand befindet“.

Allerdings habe man bisher bei den Kontrollen, für die die regionale Straßenmeisterei zuständig sei, auch noch keine augenscheinlichen Verschlechterungen, die auf die A42-Sperrung zurückzuführen seien, festgestellt, heißt es weiter seitens Straßen NRW. Einmal wöchentlich prüfe die Straßenmeisterei die B224 – gemäß dem Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen. Sollte es Anzeichen geben, dass intensivere Kontrollen nötige seien, werde der Turnus entsprechend erhöht. Und weiter: „Die B224 unterliegt vor dem Hintergrund der aktuellen Sperrung der A42 hier dem besonderen Augenmerk der Straßenmeisterei.“

Verkehrssicherheit ist aus Sicht von Straßen NRW gegeben

Diese intensive Beobachtung ermögliche es auch, kurzfristig auf gegebenenfalls auftretende Schäden zu reagieren, und so die Verkehrssicherheit auf dem Abstand zu gewährleisten. Allerdings seien derzeit noch keine Sanierungsarbeiten vorgesehen, die Verkehrssicherheit ist aus Sicht des Landesbetriebs gegeben. „Die Nutzung ist im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahrlos möglich“, so das derzeitige Fazit von Straßen NRW.

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Allerdings macht nicht nur die A42-Brücke Schwierigkeiten. Auch Brücken der B224 über Rhein-Herne-Kanal und Emscher auf dem Teilstück zwischen A42 und A2 stehen unter Beobachtung. So weise die Kanalbrücke „Defizite in der Tragfähigkeit auf“, heißt es in der Vorlage für die Verkehrspolitiker. Folge: es gelten besondere Abstandsgebote und Überholverbote für Lkw. Für die Brücke über die Emscher sei eine Sonderprüfung angesetzt, um zu beurteilen, ob die Restnutzungsdauer erhöht werden könne – von 2032 bis auf 2040.