Gladbeck. Ab sofort gibt es wieder die telefonische Krankschreibung per Telefon, auch in Gladbeck. Allerdings funktioniert sie nicht für alle Krankheiten.
- Die Krankschreibung per Telefon ist wieder möglich.
- Die Regelung wurde zum 7. Dezember eingeführt.
- Gladbecker Ärzte sehen das kritisch. Das sind die Gründe.
Wir kennen es aus der Corona-Zeit mit der hohen und gefährlichen Infektionsgefahr: sich per Telefon krankschreiben lassen, ohne einen Fuß in eine Arztpraxis setzen zu müssen. Diese Regelung soll nun dauerhaft eingeführt werden. Ins Auge gefasst ist ein möglicher Start zum 7. Dezember. Ärzte in Gladbeck sehen telefonische Krankschreibungen differenziert und mit einiger Skepsis – aus mehreren Gründen.
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Hausarzt Dr. Ulrich Heil sagt: „Diese Möglichkeit ist eine gute Sache, wenn die Infektionswelle rollt und die Praxis voll mit Patienten ist.“ Dann steckten sich die Menschen, die zwangsläufig Stuhl an Stuhl sitzen, hier wenigstens nicht an, „wenn alle husten und prusten“. Aber Heil sieht die Krankschreibung per Telefon nur anwendbar auf „banale Erkältungen“.
Gladbecker Hausärzte weisen auf Grenzen der telefonischen Krankschreibung hin
Denn es gibt eben auch schwerwiegendere gesundheitliche Probleme, die vielleicht unterschätzt werden könnten. „Wenn beispielsweise das Fieber steigt, bestellen wir Patienten in die Praxis“, berichtet der Mediziner. In zwei bis drei Fällen „hatten wir es jetzt bereits mit einer beginnenden Lungenentzündung zu tun“.
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Dr. Gregor Nagel aus dem Hausarztzentrum Butendorf sieht wie sein Kollege Heil ebenfalls das Risiko, dass gravierende Erkrankungen überhaupt nicht oder zu spät diagnostiziert und behandelt werden könnten, wenn die Menschen nicht mehr in die Praxen gehen. Der Sprecher des Gladbecker Ärztenetzes gibt zu bedenken: „Es könnte uns zum Vorwurf gemacht werden, dass wir nicht rechtzeitig erkannt und reagiert haben. Das ist ein juristisches Problem.“ Ein wenig Bauchgrimmen dürfte die Ärzteschaft also mitunter haben, wenn „wir darauf vertrauen müssen, dass der Patient auf sein eigenes Gefühl hört“.
Zudem sorgt die beiden Gladbecker Mediziner, dass die Bevölkerung die Krankschreibung aus der Distanz missverstehen könnte. „Manche Menschen glauben, dass sie bei allen Krankheiten möglich ist, also beispielsweise bei Rückenschmerzen, Migräne und Durchfall. Das ist nicht so“, stellt Gregor Nagel richtig. Einzig auf Erkältungen sei diese Option bezogen.
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Wobei aber auch dann, wie Heil hervorhebt, es nicht funktioniert: „Mal eben anrufen, und der ,Gelbe Schein’ kommt postwendend.“ Es bestehe kein Automatismus oder Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), im Volksmund „Gelber Schein“ genannt, nach einem Telefongespräch. Der Hausarzt behält sich die Untersuchung vor, zum Bespiel „bei Zweifeln an der Ernsthaftigkeit einer Erkrankung“. Der Arzt weiß nämlich auch: „Mit der telefonischen Krankschreibung sind Tür und Tor geöffnet, ganz einfach an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu kommen.“
Ob es sich bei einem Anruf in der Praxis wegen der Ausstellung eines „Gelben Scheins“ lediglich um einen Vorwand handelt, „das lässt sich so nicht überprüfen“, meint Nagel ebenfalls. Er hinterfragt ohnehin das Verfahren. „Der Arbeitgeber verlangt in der Regel eine Krankmeldung erst am dritten Tag, zwei Tage ist der Betreffende sowieso zu Hause und muss nicht zum Arzt gehen. Warum weitet der Verordnungsgeber die Frist nicht aus und sagt: Die ersten sieben Tage braucht man keinen Krankenschein?“, meint Dr. Gregor Nagel. In dieser Zeit könnten Erkältete, bei denen keine Komplikationen vorliegen, gesund werden.
Die Begründung, durch das Telefongespräch Praxen zu entlasten, zieht bei ihm nicht. Dr. Gregor Nagel kritisiert: „Das ist gut gemeint, aber der Verwaltungsakt bleibt. Für uns ist die telefonische Krankschreibung keine Erleichterung.“
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