Gladbeck. Die Stadt Gladbeck hat für das Problemhaus Steinstraße 72 eine Ordnungsverfügung erlassen. Ziel ist, Lärmemissionen zu unterbinden.
Anhaltender Lärm und Ruhestörungen: Um die Situation am Problemhochhaus Steinstraße zu verbessern, hat die Stadtverwaltung Gladbeck nun – wie angekündigt – eine Ordnungsverfügung gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) des Gebäudes erlassen. Das Schreiben wurde der Immobilienverwaltung zugestellt.
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Die Ordnungsverfügung verpflichtet die WEG, innerhalb von drei Wochen einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Er soll, befristet bis zum 31. Oktober 2024, jeweils von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr Sorge dafür tragen, dass von dem Gebäude und dem Grundstück Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen, hervorgerufen von Mieterschaft und Besuchern, ausgehen. „Die Anordnung der Ordnungsverfügung erfolgt dabei mit sofortiger Vollziehung“, heißt es aus dem Rathaus.
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Stadtverwaltung Gladbeck: „Die Anordnung der Ordnungsverfügung erfolgt dabei mit sofortiger Vollziehung“
„Die Verfügung wurde zum Schutz der Nachbarschaft und der übrigen Mieterinnen und Mieter vor einer unzulässigen Lärm- und möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung vor dem Hintergrund des Gefahrenabwehrrechts erlassen, so dass angesichts dieser Umstände nicht bis zum Abschluss eines unter Umständen mehrinstanzlichen Gerichtsverfahrens gewartet werden kann“, erläutert Dr. Guido Hüpper, Rechtsdirektor in der Stadtverwaltung.
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Dies geschehe auf Grundlage der aktuellen Lärmbeeinträchtigungen, die aber auch für die nächsten Monate zu erwarten seien. Sollte bis zum 24. August kein Sicherheitsdienst beauftragt werden, behält die Stadtverwaltung sich vor, diesen entweder selbst auf Kosten der WEG Steinstraße 72 zu beauftragen oder eine Ersatzvornahme durchzuführen.
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