Gladbeck. Stadt Gladbeck plant neue Schritte, um die Lage am Hochhaus Steinstraße 72 in den Griff zu bekommen. Ein Lärmgutachten soll Konsequenzen haben.

Wie laut geht es zu am Problemhochhaus Steinstraße 72 in Gladbeck-Butendorf? Die Stadt hat jetzt ein Lärmgutachten erstellen lassen. Es soll nun die Grundlage für eine weitere Maßnahme bilden: einen Sicherheitsdienst für die Immobilie, der von der Eigentümergemeinschaft gezahlt wird.

Darüber informierte Bürgermeisterin Bettina Weist jetzt Vertreter der Anwohner aus dem direkten Umfeld des Hochhauses. „Auch wenn die Arbeit der Verwaltung nicht immer unmittelbar sichtbar wird, so laufen im Hintergrund mehrere Stränge zusammen, die zu einer Verbesserung der Situation rund um die Immobilie führen sollen“, erklärte Weist im Gespräch mit den Nachbarn.

Schallimmissionsmessung am Hochhaus Steinstraße 71 in Gladbeck

Bürgermeisterin Bettina Weist im Gespräch mit einigen Nachbarn des Hochhauses Steinstraße 72 in Gladbeck-Butendorf.
Bürgermeisterin Bettina Weist im Gespräch mit einigen Nachbarn des Hochhauses Steinstraße 72 in Gladbeck-Butendorf. © Stadt Gladbeck

Ein Beispiel: Das kürzlich durchgeführte Lärmgutachten. Zwischen dem 2. und 11. Juni sei eine Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet worden. „Der Zeitraum wurde so gewählt, da die Wettervorhersagen für diese Zeitspanne durchweg warmes Wetter prognostizierten und somit auch von den typischen Geräuscheinwirkungen durch die Bewohner des Hauses ausgegangen werden konnte“, erläutert Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs.

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Grundlage für die Bewertung waren die Richtwerte der „TA Lärm“, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm aus der Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese sehen Grenzwerte für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts vor. Wirgs: „Jetzt ist klar, die Richtwerte im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade wurden teilweise deutlich überschritten.“

Lärm verursacht haben am Hochhaus große Menschengruppen und auch laute Musik

Zurückzuführen gewesen sei der Lärmpegel auf Menschengruppen, die lautstark miteinander geredet hätten. Beteiligt gewesen seien dabei sowohl Erwachsene als auch spielende Kinder. Auch laute Musik sei gemessen worden.

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Die Verwaltung will nun kurzfristig eine Ordnungsverfügung gegen die Eigentümergemeinschaft Steinstraße 72 auf den Weg bringen. Eine entsprechende vorherige Anhörung wird derzeit vorbereitet. Ziel ist es, die Wohnungseigentümer zu verpflichten, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst für das Problemhochhaus zu installieren. So sollen zukünftig Lärmbeeinträchtigungen, verursacht von den Mietern des Hauses, vermieden werden. Auch soll der Sicherheitsdienst auch auf die Einhaltung weiterer Regeln der Hausordnung Einfluss nehmen.