Gladbeck. Die Stadt will die Eigentümergemeinschaft am Gladbecker Problemhaus verpflichten, einen Sicherheitsdienst zu stellen. Doch geht das so einfach?
Die geplagten Anwohner rund ums Hochhaus Steinstraße 72 sind froh, dass sich endlich etwas tut – rund um die Lärmbelästigung und die anderen Probleme um das Haus. Die Ordnungsverfügung, die die Stadt jetzt erlassen hat, komme bei den Anwohnern gut an, berichtet Tobias Stolze. Er ist einer der Sprecher der Anwohner und sagt selbst, er sei erstmals seit langem wieder „vorsichtig optimistisch“, dass sich der Zustand nun tatsächlich verbessern könnte. Zwar habe man noch nicht mit allen Nachbarn gesprochen, doch die Rückmeldungen, die er bisher erhalten habe, gingen in dieselbe Richtung, so Stolze.
Zur Erinnerung, die Stadt hat Lärmmessungen durchführen lassen und erhebliche Überschreitungen der Grenzwerte dokumentiert. Als Konsequenz daraus hat sie der Hausverwaltung eine Ordnungsverfügung zugestellt. Legen die Eigentümer keinen Widerspruch ein, haben sie auf eigene Kosten einen Wachdienst zu stellen, der dafür verantwortlich ist, dass solche Verstöße nicht länger vorkommen.
Anwohner des Problemhauses loben den neuen Weg der Stadt Gladbeck
Dass die Stadt Gladbeck nun diesen Weg geht, nicht immer nur versucht, über Gespräche mit Eigentümern und Mietern eine gemeinsame Lösung zu finden – Stolze findet es gut. „Es ist richtig, dass man nun den rechtlichen Weg beschreiten will“, sagt er. Er sei positiv überrascht, dass es solche Messungen gegeben habe, die nun Grundlage für den neuerlichen Anlauf der Stadt sind, für Ruhe zu sorgen.
Stolze und die übrigen Anwohner hoffen, dass sich mit der Verfügung nun endlich etwas ändert. „Wir haben die Hoffnung, dass sich die Eigentümergemeinschaft nun nicht mehr wegducken kann.“ Erste Anläufe, einen Sicherheitsdienst am Hochhaus Steinstraße zu etablieren, waren gescheitert.
Anwohner: „Werden die Situation um Gladbecks Problemimmobilie weiter beobachten“
Die Stadt hatte schon einmal die Initiative ergriffen – ihr gehört eine Wohnung, damit ist sie Teil der Eigentümergemeinschaft. Im Kreis der Eigentümer hatte die Stadtverwaltung ein gemeinsames Vorgehen vorgeschlagen und für den Einsatz eines Sicherheitsdienstes geworben – war aber gescheitert. Nun also der neuerliche Anlauf über Zwang. Bürgermeisterin Bettina Weist sprach in dem Zusammenhang von einem konsequenten Schritt, „denn die WEG hat trotz der seit Jahren bekannten Problematik bisher nichts unternommen, um die Gefahr und Belastung für die gesamte Nachbarschaft durch die lärmenden Mieter abzuwenden“.
Aus Sicht von Tobias Stolze nur folgerichtig. Mit Blick auf diverse Gespräche und runde Tische sagt er: „Es wurde alles versucht, diesen Konflikt politisch-kommunikativ zu lösen.“ Nun müsse die Stadt eben die Daumenschrauben anlegen. Wie das funktioniert, das werden die Anwohner genau beobachten. „Wir werden nicht nachlassen und nach wie vor reagieren, etwa wenn es zu Lärmbelästigungen kommt oder wieder Möbel auf die Straße fliegen.“ Entsprechend werde man sich weiter an Ordnungsdienst und Polizei wenden, sollte jetzt auch nach der Ordnungsverfügung nichts passieren.
Hausverwaltung lässt Verfügung der Stadt rechtlich prüfen
Bei der Hausverwaltung gibt man sich auf Nachfrage der Lokalredaktion zurückhaltend. Zum Inhalt der Verfügung äußert sich der Geschäftsführer nicht. Nur so viel: Im Moment laufe eine entsprechende rechtliche Prüfung. Wenn die abgeschlossen sei, müsse die Eigentümergemeinschaft entscheiden, wie es weitergeht.
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Denkbar also, dass sich der Einsatz von Ordnungskräften am Hochhaus verschiebt? Dass es rechtliche Auseinandersetzungen oder gar weitere Lärmmessungen geben muss? Zwei Wochen haben die Eigentümer Zeit zu reagieren, dann tritt die Verfügung in Kraft, und von da an innerhalb von drei Wochen muss der Sicherheitsdienst seine Arbeit aufnehmen – auf Kosten der Eigentümergemeinschaft. Der Dienst muss zunächst bis zum 31. Oktober 2024 jeweils von April bis einschließlich Oktober an allen Tagen im Zeitraum zwischen 20 und 1 Uhr dafür sorgen, dass von dem Gebäude und auf dem Grundstück der Steinstraße 72 keine unzulässigen Lärmemissionen von Mietern und Besuchern ausgehen.
Stadt Gladbeck wartet auf Reaktion der Eigentümergemeinschaft
Bei der Stadt Gladbeck will man sich auf Nachfrage nicht in die Karten schauen lassen, verweist auf das laufende Verfahren, dem wolle man nicht vorgreifen, so Stadtsprecher David Hennig. „Wir müssen zunächst einmal abwarten, was bei der Anhörung herauskommt, was von Seiten der Eigentümergemeinschaft angebracht wird.“ Das werde man dann vor Erlass der Ordnungsverfügung prüfen. Alles andere, auch die Frage, ob am Ende womöglich ein Gericht entscheiden müsse, sei „Spekulation“. Die Anwohner jedenfalls hoffen, dass jetzt nicht noch ewig lange juristische Streitereien folgen und der Sicherheitsdienst nicht allzu lang auf sich warten lässt.