Gladbeck. Nicht alle Eigentümer in Gladbeck haben ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Jetzt beginnt das Finanzamt Recklinghausen mit Steuerschätzungen.
Seit Monaten beschäftigt die Grundsteuerreform auch Eigentümerinnen und Eigentümer in Gladbeck und dem Kreis Recklinghausen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen ist seit Ende Januar abgelaufen – 80.300 Erklärungen sind bisher beim Finanzamt Recklinghausen eingegangen, das sind rund 89 Prozent. Nach Angaben des Finanzamts wurden dabei circa 90 Prozent aller Erklärungen digital abgegeben.
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Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bisher keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, wurden durch ein Erinnerungsschreiben benachrichtigt. Das Finanzamt erklärt: „Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein, oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden“.
Wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wird, schätzen Finanzämter Werte
Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Wird die Erklärung nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, in denen keine Erklärung vorliegt, geschätzt.
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Wichtig sei, dass die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung auch nach einer Schätzung bestehen bleibe. Möglich ist die Abgabe der Grundsteuererklärung weiterhin digital über das Online-Finanzamt „Elster“, zudem gibt es Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de und telefonische Auskünfte unter 02361-5831959.
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