Gladbeck. Grüne und FDP streiten über den Autobahnausbau. Ist dadurch der A52-Ausbauplan mit Gladbecker Tunnel gefährdet? Das sagt die Projektleitung.
In Sachen Großprojekt A52 mit Tunnellösung für Gladbeck lässt der aktuelle Koalitionsstreit in Berlin aufhorchen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will die Genehmigungen für den geplanten Ausbau von Straßen und Autobahnen beschleunigen. Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) fordert, stattdessen lieber das Schienennetz und den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken. Könnte das die ambitionierten Plänein Gladbeck verzögern oder gar gefährden, auf dem Tunneldeckel die noch durch die B224 durchschnittenen Stadtteile wieder zu vereinen?
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Eine Pressemitteilung der Gladbecker Fraktion ABD könnte dies vermuten lassen. In der wird behauptet, dass sich inzwischen herausgestellt habe, dass sich statt 2024 der Beginn der Ausbauarbeiten „deutlich verzögern“ werde. Dies interpretiert die ABD aus ihrem „Kampf“ für die Kleingärtner Am Stadion e.V.. Für diese sei Fraktionsmitglied und DKP-Chef, Rechtsanwalt Gerhard Dorka, in den Ring gestiegen. Zuvor habe es die „Schreckensnachricht“ aus dem Rathaus gegeben, wonach eine Nutzung des Areals gegenüber des Freibades nur noch bis Ende 2024 erlaubt sei, da dann der Autobahnausbau beginnen werde. Der Kampf habe sich, laut Dorka, gelohnt. Er habe erwirken können, „dass die Kleingärtner Ihre Flächen nicht nur bis Ende 2024, sondern bis Ende 2026 nutzen können“, lobt das ABD-Schreiben.
Die Gladbecker Stadtverwaltung relativiert und korrigiert auf Anfrage der WAZ die Aussagen der ABD. „Solange die Flächen erkennbar nicht benötigt werden, verlängert die Verwaltung – wie bisher – die Pachtverträge mit dem KGV, um den Kleingärtnern eine gewisse Planungssicherheit zu geben“, so Pressesprecher David Hennig. Die letzte Anpassung habe aber nichts mit „deutlichen Verzögerungen“ zu tun, denn diese liege in dem öffentlich bekannten Zeitplan der Autobahn GmbH. Im Ausbaubereich der Kleingärten „sollten ohnehin frühestens 2027 erste Flächen eingerichtet werden“, so Hennig. Dazu hatte auch die WAZ berichtet.
Der Pressesprecher erklärt weiter, dass die Verwaltung zunächst im März 2022 den zum 31. Dezember auslaufenden Pachtvertrag der KGV „Am Stadion“ bis zum 31. Dezember 2024 verlängert habe. „Dies hatte den Hintergrund, da die Planungen zu diesem Zeitpunkt in dem Bereich noch nicht hinreichend vorangeschritten waren“, erklärt Hennig. Bereits im Juni 2022 habe die Verwaltung dann in einem Gespräch mit dem Bezirksverband auch über die Zukunft des KGV „Am Stadion“ gesprochen und hier bereits angekündigt, „dass wir nicht vor 2027 davon ausgehen, die Flächen in Anspruch nehmen zu müssen und bei Bedarf eine Verlängerung des Pachtvertrages in Aussicht gestellt“. Da sich die Kleingärtner - ebenso wie die ABD in Person von Herrn Dorka - an die Verwaltung gewendet hätten, sei dann Mitte Januar der Vertrag bis zum 31. Dezember 2026 verlängert worden.
Verwaltung führt Gespräche zur Perspektive der Kleingärtner
Die Verwaltung habe dabei gebeten, „bis zum 31. Dezember 2025 mitzuteilen, ob die Fläche weiterhin benötigt wird“. Aktuell sehe es so aus, „als ob keine vollumfängliche Ersatzfläche für den KGV „Am Stadion“ benötigt wird, da es laut Auskunft des Bezirksverbandes in den KGV Am Nattbach und am Allinghof noch freie Flächen gäbe“, so Hennig. Die Verwaltung werde hierzu weitere Gespräche zur Perspektive der Stadion-Kleingärtner führen.
Der A52-Ausbau hat „Vordringlichen Bedarf“
Der Bedarfsplan für den Bundesverkehrswegeplan legt für die enthaltenen Vorhaben unterschiedliche Dringlichkeiten fest, die sich mit absteigender Priorität in Vordringlicher Bedarf (VB), Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und Weiterer Bedarf (WB) einteilen lassen.
Der Ausbau der A52 ist als Vordringlicher Bedarf eingestuft worden, weil sich auf der überlasteten B224 immer wieder längere Staus bilden. Der Neubau der A52 soll die Chance bieten, die Verhältnisse für alle Seiten zu verbessern. Insbesondere durch die Planung des Tunnels im Gladbecker Stadtgebiet würden sich neue städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten ergeben.
Bis zum Baubeginn sind folgende Planungsschritte in Reihenfolge umzusetzen: Die Bedarfsplanung (welche Bauvorhaben sind notwendig?), Vorplanung (wie verläuft die Autobahn?), Entwurfsplanung (wie soll der Verkehrsweg konkret gestaltet werden?), Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren (in welcher Form wird das Bauvorhaben realisiert?), Ausführungsplanung (wie erfolgt die Umsetzung?) und Bau.
Zum Vorhaben des Ausbaus der A52 nennt Anton Kurenbach für die zuständige Außenstelle Bochum der Niederlassung Westfalen auf Anfrage der Redaktion den aktuellen Sachstand. Hier ist ein Bochumer Projektteam der Autobahn GmbH des Bundes unter dem Motto „A52 verbindet“ für das Bauvorhaben zuständig. Er könne für die insgesamt 7,6 Kilometer lange Maßnahme Folgendes mitteilen, so der Sprecher: „Für den ersten 3,6-Kilometer-Abschnitt „Bottrop“ zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord A42/ B 224 bis zur Stadtgrenze Bottrop/ Gladbeck ist das Verfahren am weitesten voran geschritten. Hier bereiten wir uns auf den Erörterungstermin vor, der 2023 mit der Bezirksregierung stattfinden soll.“
Der Ende dieses Jahres anvisierte Baubeginn wird sich verzögern
Für den zweiten Abschnitt von der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck bis zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck A2/ B224 sei die Erarbeitung der Unterlagen für das zweite Deckblatt zur Planfeststellung weit vorangeschritten, um dann ebenfalls in Münster erörtert zu werden. Durch die anfänglichen politischen Diskussionen und die Änderungen zur Planfeststellung (Deckblatt II), habe sich der anvisierte Baubeginn (Ende 2023) verzögert, „der voraussichtlich Ende 2024 starten wird“, so Kurenbach.
Und für den dritten 2,6-Kilometer-Abschnitt „Tunnel“ nördlich des Autobahnkreuzes Essen/Gladbeck bis zur Anschlussstelle Gelsenkirchen-Buer-West „werden zurzeit die Entwurfsunterlagen erstellt“, so Kurenbach. Diese Planungsunterlagen werden in der Behördenhierarchie letztlich bis zum Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt, wonach das Planfeststellungsverfahren beginnen kann. Angesichts der üblichen Dauer eines solchen Verfahrens könnte dann etwa fünf Jahre nach der Genehmigung mit dem Bau des Tunnel-Abschnittes in Gladbeck begonnen werden. Der Bau würde dann bis in die 2030er Jahre andauern. Die Autobahn GmbH hatte hierzu in älteren Veröffentlichungen mit einer Bauzeit von acht Jahren gerechnet.
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„Unsere Planungen richten sich nach dem Bundesverkehrswegeplan 2030, der die gesetzliche Basis unseres aktuellen Arbeitsauftrages ist“, so Anton Kurenbach. Für alle drei Abschnitte der A52 bestehe vordringlicher Bedarf „und damit ein uneingeschränkter Planungsauftrag für die Straßenbauverwaltung“. Dies bedeute, „dass alle Planungsschritte bis zum Bau eingeleitet und weitergeführt werden können“.