Gladbeck. Die ABD in Gladbeck wehrt sich gegen den Vorwurf, illegal in Schultoiletten fotografiert zu haben. Das Bündnis greift den Schuldezernenten an.
Das „Soziale Bündnis“ ABD sieht den Vorwurf des Schuldezernenten, Hausfriedensbruch an Grundschulenin Gladbeck begangen zu haben, als nicht gegeben an. Ein Team der Fraktion hatte Ende September unangekündigt und ohne Genehmigung der Schulleitungen am Morgen die Hygiene in Grundschultoiletten und Umkleiden kontrolliert, dabei fotografiert und gefilmt. Einen Rechtsverstoß sieht die ABD nicht und greift stattdessen den Schuldezernenten, den Ersten Beigeordneten Rainer Weichelt, mit Vorwürfen an und fordert eine öffentliche Entschuldigung.
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Das Soziale Bündnis sei sehr erstaunt darüber, „dass man im Rathaus mit negativen Fakten absolut nicht umgehen kann und sofort die Keule schwingt“. Anstatt das Gespräch zu suchen, werde der ABD illegales Handeln vorgeworfen und die Prüfung rechtlicher Schritte eingeleitet. „Bei solch einer Reaktion möchte man“, greift die ABD den Schuldezernenten an, „doch eher etwas verbergen.“
„Wir können alle Vorwürfe gegen uns widerlegen“
Um weiter fortzufahren: „Nur zu dumm für den 1. Beigeordneten, denn jetzt hat er ein Problem. Wir können all seine Vorwürfe gegen uns, die definitiv falsch sind, widerlegen.“ Die Kontrolleure Ercan Davulcu (ABI) und Heinz-Hermann Scholl (BIG) „erwarten von ihm eine öffentliche Entschuldigung“. Dies bezieht sich auf die Aussagen des Ersten Beigeordneten im WAZ-Bericht zum Vorfall. Demnach soll ein Hausmeister Auskunft gegeben haben, dass er die unbekannten Besucher der Schule verwiesen habe und diese ihm gesagt hätten, dass sie von den Grünen seien. Die ABD widerspricht: Man habe sich als Mitglieder des Sozialen Bündnisses vorgestellt und den Wunsch nach Besichtigung geäußert. „Unsere Fraktionsmitglieder haben es nicht nötig“, so BIG-Fraktionschef Udo Flach, „sich als Mitglieder einer anderen Partei auszugeben.“
Der Hausmeister der Pestalozzi-Schule habe das Team keineswegs des Schulgeländes verwiesen. Vielmehr habe dieser geäußert, dass die Toilettentüren offen seien, er zu einer anderen Schule müsse und keine Zeit habe, mitzukommen. „Für uns heißt das ok, wir dürfen reingehen“, schlussfolgert die ABD. An der Wilhelmschule am Weustersweg habe Lehrpersonal Zutritt gewährt: „Und lud uns sogar in den Klassenraum ein“, schildern Ercan Davulcu und Heinz-Hermann Scholl den Ablauf.
„Auf keinem der Bilder ist ein Kind zu sehen“
Den Vorwurf, sensible und schützenswerte Grundschulbereiche aufgesucht und fotografiert, die Privatsphäre von Kindern verletzt zu haben, weist die ABD auch „energisch“ von sich. Auf keinem ihrer Bilder sei ein Kind zu sehen. „Fotografiert haben wir ausschließlich Fakten, die man in der Verwaltung nicht wahrhaben möchte und lieber unter den Tisch kehrt“, so das Soziale Bündnis. ABI-Chef Süleyman Kosar fragt, ob gegen Coronaviren und bei Noroviren alle Hygienemaßnahmen aufgefahren wurden, „die man sich auch auf der Toilette einfangen kann?“
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Udo Flach will weiter von Rainer Weichelt wissen: „Sind ihnen unsere Kinder egal?“ Die öffentliche Toilette am Rathaus werde für „ein Irrsinnsgeld renoviert“, aber „unsere Kinder mit veralteten Toilettenanlagen abgespeist“. Hätte Weichelt in der damaligen Schulausschusssitzung den ABD-Antrag nicht abgelehnt, sondern eine Überprüfung der Zustände vorgeschlagen, dann „wäre dieses Theater nicht entstanden“.
Der Schulausschuss hat das Thema weiter im Blick
Anmerkung dazu: Rainer Weichelt hatte im Schulausschuss die Sicht der Verwaltung dargestellt, dass der von der ABD geforderte Hygiene-Inspektor überflüssig sei, da über Schulhausmeister und Schulleitungen bereits Missstände gemeldet würden. Letztlich hatten die Mitglieder des Schulausschusses den ABD-Antrag mehrheitlich abgelehnt, zugleich aber einhellig bekräftigt, dass die Schulhygiene ein wichtiges Dauerthema sei. Ausschussvorsitzender Dustin Tix hatte daraufhin die Verwaltung für die nächste Sitzung des Gremiums am 5. Dezember gebeten, Fakten zu den Reinigungsintervallen und Stundenkontingenten an den Schulen, eine Beschwerdenübersicht und Best-Practice-Beispiele vorzulegen.