Gladbeck. Gladbeck liegt nun in einer Überwachungszone zur Eindämmung der Vogelgrippe. Welche Regeln das mit sich bringt – und für wen sie gelten.
Die Geflügelpest und ihre Auswirkungen sind nun auch in Gladbeck angekommen. Seit Mittwoch, 5. Oktober, gilt fast im gesamten Stadtgebiet die Stallpflicht für jegliches Geflügel, mit Ausnahme von Tauben. Die „Aviäre Influenza“, im Volksmund meist Vogelgrippe genannt, wurde bei Tieren in Bottrop-Kirchellen festgestellt, das betroffene Geflügel wurde bereits getötet und fachgerecht entsorgt. Damit liegt auch Gladbeck in der sogenannten Überwachungszone.
+++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook+++
Die Stallpflicht gilt dabei für ausnahmslos alle Geflügelhalter, egal ob gewerblich oder privat. Ob eine Geflügelhaltung in den betroffenen Bereich gehört, können Halter auf einer interaktiven Karte auf der Seite kreis-re.de überprüfen. Ganz Gladbeck ist von der Stallpflicht betroffen – mit Ausnahme eines kleinen Zipfels im äußersten Südosten. „Dort gibt es aber ohnehin kaum Geflügelhaltung“, erklärt ein Mitarbeiter des Kreisveterinäramts auf Anfrage.
Das bedeutet die Stallpflicht in Gladbeck konkret
Konkret bedeutet die Stallpflicht, dass Halter ihre Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten dürfen, die zu den Seiten und nach oben vor Wildvögeln, den potenziellen Überträgern der Geflügelpest, geschützt ist. Außerdem dürfen die Tiere nicht an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel zugänglich sind, auch mit Oberflächenwasser darf nicht mehr getränkt werden.
Lesen Sie auch:
- Stromausfall: Wieder Stromausfall in Gladbeck: Das ist der Grund
- Nachruf: Gladbecker Pfarrerin Birgit Krenz-Kaynak ist gestorben
- Kino: James Bond in Gladbeck: Stargast kommt in die Stadthalle
- Polizeiermittlung: Einbruch in Jugendzentrum in Gladbeck: Fenster eingeschlagen
- Energiekrise: Gaspreis in Gladbeck: Warum man gerade kaum planen kann
Sogar Streu und sämtliche andere Gegenstände, die mit dem Geflügel in Kontakt kommen, dürfen nicht mehr offen gelagert werden. Das Kreisveterinäramt fordert alle Halter dazu auf, ihren Bestand bei der Tierseuchenkasse unter landeswirtschaftskammer.de zu melden, sofern nicht schon geschehen. Bisher scheinen diese Maßnahmen in Gladbeck funktioniert zu haben: Stand Mittwochmorgen, 5. Oktober, gibt es keinen gemeldeten Fall der Geflügelpest auf Gladbecker Stadtgebiet.
Empfindliche Geldstrafen bei Missachtung der neuen Regeln
Die Überwachungszone wurde „mit einem Zirkel“ zehn Kilometer um die Fundstelle der betroffenen Tiere gezogen, erklärt Svenja Küchmeister, Sprecherin des Kreises Recklinghausen, auf Anfrage. Im Vergleich zu der Schutzzone, die sich drei Kilometer um den Fundort erstreckt, gibt es dabei einige Unterschiede. So dürfen Gladbecker Geflügelhalter ihre Tiere – oder Produkte ihrer Tiere – nach wie vor transportieren, außerdem müssen die Ställe nicht besonders gesichert werden. In der Schutzzone müssen Geflügelhalter sämtliche Materialien, also Kleidung oder Geräte, sofort nach Abschluss der Arbeiten im Stall desinfizieren, diese Arbeit bleibt den Gladbeckern, zumindest noch, erspart.
Wer sich all diesen Regeln, egal ob bewusst oder unbewusst, widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Falle bedeutet das eine Geldbuße in Höhe von bis zu 30.000 Euro per Tiergesundheitsgesetz. Wer seinen Betrieb und seine Tiere überprüfen möchte, kann das im Internet tun. Der Kreis Recklinghausen hat unter kreis-re.de eine Liste zusammengestellt, mit der sich Geflügelhalter selbst kontrollieren können. Darauf wird zum Beispiel abgefragt, wie sich die Sterblichkeitsrate der Tiere in den vergangenen 24 Stunden verändert hat. Der Kreis wertet das Risiko anhand des Fragebogens aus.