Recklinghausen/Gladbeck. Die AfD-Fraktion im Kreis ist Geschichte. Es hatte Zoff gegeben. Die Frage ist: Müssen Fraktionsgelder zurückgezahlt werden?

Nach dem Auseinanderbrechen der AfD-Kreistagsfraktion beschäftigen sich jetzt auch die Juristen der Kreisverwaltung Recklinghausen mit dem Thema. Dabei soll dem Vernehmen nach auch die Frage eine Rolle spielen, ob finanzielle Zuwendungen des Kreises, die an die Fraktion geflossen sind, zurückgefordert werden.

Wie berichtet, hat sich die fünfköpfige AfD-Fraktion gespalten. Der bisherige Fraktionsvorsitzende Dietmar Weinhardt und der frühere Landratskandidat Steffen Christ wollen gemeinsam als AfD weitermachen. Auf der anderen Seite schließen sich der Gladbecker Marco Gräber, Lutz Wagner und Heribert Leineweber mit der Unabhängigen Bürgerpartei (UBP) zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen.

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Hintergrund der Trennung sind offensichtlich Vorgehensweisen und Handlungen des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Dietmar Weinhardt, der auch stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes ist. Das Trio um Marco Gräber, der nach eigenen Angaben als Vorsitzender der neuen AfD/UBP-Fraktion fungieren wird, hat der Kreisverwaltung einen Bericht zur rechtlichen Prüfung übergeben. Darin geht es vor allem um die Verwendung von Fraktionsgeldern.

Der ehemalige Fraktionsvorsitzende soll zu einer Stellungnahme aufgefordert werden

„Der Verwaltung liegt ein Vorgang mit der Bitte um rechtliche Bewertung vor“, bestätigt Kreis-Sprecherin Svenja Küchmeister auf Anfrage der Redaktion. Ergebnisse gebe es noch nicht. Wenn sich die Kreis-Juristen alle Punkte angeschaut hätten, solle Weinhardt zunächst zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, so die Sprecherin.

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Am Montag wollen Marco Gräber und Tobias Köller (UBP) als Vertreter der neuen gemeinsamen Fraktion gegenüber der Redaktion zu den Vorgängen Stellung beziehen. Die UBP verfügt über zwei Kreistagsmandate und war bislang als „Gruppe“ ohne Fraktionsstatus im Kreistag vertreten.