Gladbeck. Gegen die Omikron-Variante des Corona-Virus’ sind zwei neue Impfstoffe zugelassen. Wo sich Menschen aus Gladbeck immunisieren lassen können.

Seit diesem Monat sind zwei neue Impfstoffe – von Biontech und Moderna – zugelassen, die auf die Omikron-Variante angepasst sind. Kommunen und Kreise können die neuen Vakzine seit dieser Woche ordern. Das hat auch der Kreis Recklinghausen getan – und weitet sein Impfangebot nun wieder aus.

500 Einheiten des Moderna-Vakzins sowie 1020 Biontech-Dosen sind für diese und die kommende Woche bestellt. „Wie viel Impfstoff der Kreis tatsächlich vom Land zugeteilt bekommt, und wann dieser den Kreis Recklinghausen erreichen wird, steht hingegen noch nicht fest“, heißt es von der Kreisverwaltung. „Mit der ersten Lieferung ist nach Auskunft der Apotheke in der nächsten Woche zu rechnen. Wir hoffen, dass wir die vom Land angebotene Menge des angepassten Impfstoffs auch tatsächlich bekommen“, sagt Patrick Hundt, Leiter der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCI) beim Kreis Recklinghausen.

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Kreis Recklinghausen: Gros der Impfungen wird bei den Hausärzten stattfinden

Der Kreis betreibt noch zwei Impfstellen, eine in Marl, eine in Recklinghausen. Das Angebot dort soll mit Eintreffen des neuen Impfstoffs ausgeweitet werden, von jeweils einer auf wieder zwei Impfstraßen. „Wir gehen davon aus, dass die Menschen den angepassten Impfstoff haben wollen. Die Zahl der Immunisierungen wird daher wohl wieder zunehmen“, so Kreissprecherin Svenja Küchmeister.

Ob dann auch wieder die Impfstelle beim DRK Gladbeck reaktiviert wird, sei bisher noch unklar. „Wir müssen abwarten, wie groß der Andrang sein wird. Denn auch in den Arztpraxen hat sich das Impfen sehr gut eingespielt. Das Gros der Immunisierungen wird dort stattfinden“, sagt Küchmeister. Bis Dienstagmittag konnten die Ärzte über die KVWL (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe) ebenfalls das neue Vakzin bestellen, die Lieferungen sollen somit spätestens bis Anfang kommender Woche in den Praxen eintreffen. „Noch warten wir jedoch auf die Stiko-Empfehlung, das ist das Entscheidende für die Ärzte“, so KVWL-Sprecher Stefan Kuster.

Stiko: Zweite Auffrischung schützt vor schwerem Verlauf

Die neuen Impfstoffe richten sich hauptsächlich gegen die Omikron-Sublinie BA.1, mittlerweile grassiert in Deutschland allerdings überwiegend BA.5. Die Europäische Arzneimittelbehörde prüft derzeit noch Impfstoffe, die an BA.4 und BA.5 angepasst sind.

Die Stiko mahnt aber: „Es ist für Risikogruppen nicht empfohlen, auf einen angepassten Impfstoff zu warten und eine indizierte Impfung zu verschieben.“ Experten gingen davon aus, so auch KVWL-Sprecher Stefan Kuster, dass eine Impfung mit dem nun verfügbaren neuen Impfstoff auch wirksam vor schweren Verläufen einer Covid-19-Erkrankung der Varianten BA.4 und BA.5 schütze.

DRK Gladbeck könnte bei Bedarf die Impfstelle reaktivieren

DRK-Geschäftsführer Stefan Walter rechnet ebenfalls damit, dass die Hausärzte die Impfungen alleine stemmen werden. „Die kommunalen Impfstellen sind eher für den Überlauf da, nicht für die Regelversorgung.“ Das DRK sei in ständigem Kontakt mit dem Kreis, einen Bedarf für eine Impfstelle in Gladbeck gebe es derzeit aber nicht. Falls doch, wäre das DRK in der Lage und auch dazu bereit, wieder ein entsprechendes Angebot zu machen, so Walter. Die Menschen in Gladbeck seien über ihre Ärzte gut versorgt, zudem gebe es Impfzentren auch in Bottrop und Gelsenkirchen, in die viele Gladbeckerinnen und Gladbecker zuletzt ausgewichen seien.

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Diese Empfehlung hat sie Ständige Impfkommission (Stiko) herausgegeben

Die Ankündigung des neuen Impfstoffs für die kommunalen Impfstellen sei nun schneller gekommen als gedacht, so Svenja Küchmeister. Zunächst sei geplant gewesen, diesen vorwiegend in Seniorenheimen zu verimpfen. Gemäß des aktuellen Impferlasses und der derzeit geltenden Stiko-Empfehlung können eine vierte Impfung mit dem angepassten Impfstoff alle Menschen bekommen, die über 60 Jahre alt sind, sowie Personen im Alter ab zwölf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. In den kommunalen Impfstellen können auch pflegende Angehörige zum Schutz pflegebedürftiger Personen mitgeimpft werden, so der Kreis Recklinghausen.

Bislang sei nur eine vierte Impfung vorgesehen. Wer also bereits zwei Auffrischungsimpfungen erhalten hat, kann vorerst nicht geimpft werden. Außerdem müssen zwischen einer Infektion mit dem Virus und einer Impfung mindestens drei Monate vergangen sein. Eine durchgemachte Infektion wird wie eine Impfung gewertet, auch in diesen Fällen sind die entsprechenden zeitlichen Abstände zu berücksichtigen.