Gladbeck. Die Städte Gladbeck und Gelsenkirchen schließen einen Gebietsänderungsvertrag und tauschen kleine Teile ihrer Flächen aus. Wo sich das auswirkt.
Die Städte Gladbeck und Gelsenkirchen tauschen kleine Teile ihrer Flächen aus. Mit den Grenzbegradigungen wird auch eine Flächenübertragung zu Gunsten Gladbecks vor fast einem Vierteljahrhundert ausgeglichen.
Denn vor 24 Jahren wurde das Gladbecker Stadtgebiet etwas größer: Mit der Stadt Gelsenkirchen schloss die Verwaltung damals – im März 1998 – einen Gebietsänderungsvertrag. Die Stadt Gladbeck erhielt über 1000 Quadratmeter auf dem Gebiet der Nachbarstadt. Aber nur unter der Bedingung, in Zukunft die erhaltene Fläche an anderer Stelle wieder auszugleichen. Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen, so die Gladbecker Stadtverwaltung.
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Beim Flächentausch soll eine funktionale Grenzbegradigung herauskommen
Im Rahmen eines von zwei Gebietsänderungsverträgen wurde zwischen den Kommunen vereinbart, dass zwecks Realisierung einer kleineren Einfamilienhaussiedlung, einem Projekt der IBA Emscher-Park, in einem ersten Schritt eine Fläche von 1.192 Quadratmetern von der Stadt Gelsenkirchen in das Stadtgebiet Gladbecks eingegliedert wird. In dem Vertrag wurde auch geregelt, dass in einem zweiten Gebietsänderungsverfahren ein weiterer Flächentausch zwischen den Kommunen zugunsten der Stadt Gelsenkirchen erfolgen soll. „Bei diesem ist ein möglichst flächengleicher Grenzausgleich vorzunehmen, der zu einem funktional sinnvollen Verlauf der Stadtgrenze führt“, erläutert Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer.
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Auf Gelsenkirchener Stadtgebiet wurde an der dortigen Albert-Schweitzer-Straße (Fortsetzung der Gladbecker Nelkenstraße) in den letzten Jahren mit dem Bau eines Wohnbaugebiets begonnen. Die verbleibende Lücke auf Gelsenkirchener Stadtgebiet bis zur Stadtgrenze kann nur gebaut werden, wenn hierfür eine Erschließung erstellt wird, die über Gladbecker Stadtgebiet verliefe.
Die Fläche, die Gladbeck an Gelsenkirchen abgibt, ist nicht besiedelt
„Dies betrifft genau den Bereich, den der Gebietsänderungsvertrag als künftiges Gelsenkirchener Stadtgebiet vorsieht. Daher ist nun vorgesehen, in diesem Bereich die Stadtgrenze zwischen Gelsenkirchen und Gladbeck in der Form zu ‚begradigen‘, dass die zukünftige Erschließungsstraße des Gelsenkirchener Wohngebiets vollständig auf Gelsenkirchener Stadtgebiet liegt“, so der Stadtbaurat.
Konkrete Auswirkungen auf Bürger in Gladbeck hat dies nicht, da die Fläche nicht besiedelt ist. Hierzu stehen die Verwaltungen beider Städte in einem intensiven Austausch und bereiten den zweiten Schritt des Gebietsänderungsvertrags von 1998 gemeinsam vor. „Es kann nicht genau vorausgesagt werden, wieviel Zeit dies in Anspruch nehmen wird, da auch der Kreis Recklinghausen und die Bezirksregierung Münster in diese Vertragsabwicklung mit einzubeziehen sind“, so Kreuzer.