Gladbeck. Die Zahl der Förderschulkinder, die an Gladbecker Regelschulen unterrichtet werden, ist stetig gestiegen. Die Quote liegt über dem Landesschnitt.

Die Inklusionsquote der Gladbecker Schullandschaft ist deutlich besser als der Landesdurchschnitt in NRW. Die Mehrheit der Kinder in Gladbeck mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung besuchen mittlerweile eine allgemeinbildende Regelschule satt einer Förderschule. Ein Trend, der sich weiter fortsetzen wird, da weitere Schulen in der Stadt Orte des gemeinsamen Lernens werden sollen.

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Die Inklusionsquote, – der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die an allgemeinbildenden Schulen und nicht an Förderschulen unterrichtet werden – ist dieses Schuljahr zwar minimal gefallen (- 0,44 %). Sie liegt mit 59,16 Prozent in Gladbeck aber weiterhin deutlich über dem Landesschnitt von 44,6 Prozent. Damit wird in Gladbeck schon signifikanter umgesetzt, was im 9. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes NRW seit Dezember 2006 gilt: Dass allgemeinbildende Schulen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel als Ort für sonderpädagogische Förderung für alle Schülerinnen und Schüler sind (Paragraf 20). Die Eltern haben diesbezüglich aber das letzte Wort, sie können abweichend hiervon wählen, ob ihr Kind doch lieber die Förderschule besucht.

Einige Eltern wählen ganz bewusst lieber die Förderschule

Und diese Auswahlmöglichkeit aufrecht zu halten, das sei glücklicherweise in Gladbeck gelungen, sagt der Leiter der Gladbecker Schulabteilung im Rathaus, Stefan Sabbadin. In anderen Kommunen mussten die Förderschulen aufgrund sinkender Schülerzahl schließen. „Und die Entscheidung, das Kind lieber an einer Förderschule anzumelden, wird von einigen Eltern ganz bewusst getroffen“, so Sabbadin. Denn zum Beispiel die Roßheideschule unterrichte im Vergleich zu den Regelschulen in Klassen mit geringerer Schüleranzahl und verfüge so im Verhältnis über eine bessere Ausstattung mit Sonderpädagogen, die auf dem Personalmarkt derzeit per se schwer zu kriegen seien. Darüber hinaus hätten auf ihre Schülerklientel spezialisierte Förderschulen eine dafür bessere Ausstattung, etwa für die Bereiche Sehen oder Hören.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf ist im Vorjahresvergleich in Gladbeck weiter angestiegen, um 11,6 Prozent von 406 auf 453 Kinder in 2021. Ihr Anteil liegt so nun bei 5,5 Prozent aller 8227 Gladbecker Schulkinder (2020 waren es 4,8 %). Konkret besucht der Großteil, 268 der Förderkinder, eine Regelschule. Die weiteren 185 Kinder gehen zur Roßheideschule, 21 mehr als im Vorjahr (+14,8 %). Dies sichert den Fortbestand der städtischen Schule mit den Förderschwerpunkten bei Lernschwäche, sowie Defiziten in der emotionalen und sozialen Entwicklung (Erziehungshilfe), die eine Mindestschülerzahl von 122 Kindern für den Fortbestand benötigt.

Am Ratsgymnasium wird jetzt nur noch zielgleich unterrichtet

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Der Anfang August im Schulausschuss verabschiedete Masterplan Grundschulen sieht vor, dass alle acht Grundschulen in Gladbeck Einrichtungen des Gemeinsamen Lernens (GL-Schule) werden. Sabbadin: „Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgung mit Fachpädagogen (Lehrern und Sozialarbeitern) sowie die räumliche Ausstattung sichergestellt ist.“ Offizielle GL-Schulen sind bislang die Wittringer Schule, die Mosaikschule und die Südparkschule. Mit dem Start des neuen Schuljahres sollten zudem bereits die Lamberti- und Pestalozzischule hinzu gekommen sein. Der Schulausschuss hatte dem aber noch nicht zugestimmt und Beratungsbedarf gesehen. Die diesbezüglich eingeladene Schulrätin werde in der Sitzung des Gremiums Ende des Monats zum Bericht erwartet, so Sabbadin. Angedacht sei darüber hinaus bereits, dass 2022 die verbliebenen Grundschulen, - die Wilhelm-, Josef- und Regenbogenschule -, als „Schule des Gemeinsamen Lernens“ folgen.

Eine Sonderregel für Gymnasien

Gymnasien sind die einzige Schulen, die nicht mehr verpflichtet sind, zieldifferente Kinder mit besonderem Förderbedarf an der Regelschule aufzunehmen. Möglich gemacht hats das ein Erlass des Schulministeriums zum Schulrechtsänderungsgesetz am 15. Oktober 2018. Dieser setzt auf Freiwilligkeit bei ansonsten zielgleicher sonderpädagogische Förderung als Regel.

Die Tatsache, dass die Anzahl der Kinder mit besonderem Förderbedarf zunimmt, sieht Schulabteilungsleiter Stefan Sabbadin auch darin, dass die Sensibilität dafür größer geworden sei. „Konkretere Förderbedarfe werden feingliedriger ermittelt. Diese Kinder hat es früher auch schon gegeben, die dann so an den Regelschulen mitgelaufen sind.“

Ziel sollte es sein, so Stefan Sabbadin weiter, „dass auch alle weiterführenden Regelschulen GL-Schulen werden“. Ein erster Schritt sei es hierzu in Gladbeck gewesen, „dass mindestens in jeder Schulform der Zugang für Förderschüler möglich wird“. Dementsprechend sind die Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule, die Anne-Frank-Realschule und die Erich-Fried-Schule (Hauptschule) bereits GL-Schulen. Das Ratsgymnasium wurde mit schulinternem Widerstand 2013 erste GL-Oberschule der Stadt. Die Inklusion wurde zum Schuljahr 2019/20 dann aber zurückgefahren, indem nur noch zielgleiche Förderkinder (ohne kognitive Beeinträchtigung) aufgenommen werden.