Gladbeck. Falschparker und Temposünder werden ab dem 9. November deutlich stärker zur Kasse gebeten. So hoch sind die Bußgelder künftig in Gladbeck.

Ein neuer Bußgeldkatalog tritt am 9. November im Kraft. Damit steigen die Strafen für falsches Parken und für zu schnelles Fahren. In Gladbeck wird das Ordnungsamt ab kommender Woche deutlich teurere Knöllchen verteilen.

Der Bundesrat hatte die Bußgelderhöhungen mit Blick auf die Sicherheit beschlossen. Vor allem Fußgänger und Radfahrer sollen stärker geschützt werden. Damit soll eine „sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität“ gefördert werden. Für Autofahrer bedeutet das: Wer sich nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung hält, muss künftig merklich mehr bezahlen. Eine Übersicht der neuen Strafen, die künftig auch in Gladbeck gelten.

Höhere Bußgelder ab 9. November: So teuer wird’s in Gladbeck

  • Das Parken auf dem Gehweg oder einem Schutzstreifen wird deutlich teurer: 55 statt 20 Euro müssen Autofahrer künftig zahlen, wenn sie erwischt werden.
  • Bei schwereren Verstößen können bis zu 100 Euro Bußgeld verhängt und sogar ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen werden, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
  • Wer ohne Berechtigung auf einem Schwerbehindertenparkplatz parkt, zahlt künftig 55 Euro. Ebenso viel kostet das unberechtigte Parken auf einem Platz für E-Autos oder Car-Sharing-Wagen.
  • Auch das Parken ohne Parkschein wird teurer. Hier müssen zukünftig für einen Verstoß 20 Euro anstelle von zuvor 10 Euro bezahlt werden. Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird jetzt statt mit bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.
  • Die Bußgelder für Temposünder werden weitestgehend verdoppelt. Bis zehn Kilometer pro Stunde über dem erlaubten Tempo werden 30 statt 15 Euro fällig, bei elf bis 15 km/h zu viel 50 statt 25 Euro und bei 16 bis 20 km/h zu viel 70 Euro statt 35.
  • Einen Punkt gibt es weiterhin ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit, dazu werden 115 statt 80 Euro fällig. Das höchstmögliche Bußgeld: 800 Euro (früher 680) für Raser, die mehr als 70 Stundenkilometer zu schnell unterwegs sind. Dazu kommen zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
  • Auto- und Motorradfahrer, die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie dadurch gefährden, zahlen künftig 140 statt 70 Euro, bekommen einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Radfahrern drohen in solchen Fällen 70 Euro und ein Punkt.