Gladbeck. Die Gladbecker Fahrrad-Lobby appelliert an Polizei und Ordnungsamt, die neuen Verkehrsregeln verstärkt zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.
Die Vorsitzende der Ortsgruppe Gladbeck im Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC), Vera Bücker, "begrüßt ausdrücklich" die Verschärfung der seit Dienstag geltenden Straßenverkehrsordnung. Der Grund sei klar: "Mit den neuen Regelungen sind endlich auch Forderungen des ADFC gesetzlich umgesetzt beziehungsweise verdeutlicht worden, die die schwächeren Verkehrsteilnehmer, darunter die Radfahrer, schützen sollen."
Viele Autofahrer parken ohne Unrechtsbewusstsein Radwege zu
Die begeisterte Radlerin nennt als Beispiel, "dass das Halten oder Parken auf Radwegen jetzt mit deutlicheren Bußen geahndet wird". Etwa an der Horster Straße, im Bereich von Geschäften, sehe man immer wieder Autofahrer, "die ohne Unrechtsbewusstsein Radweg und Bürgersteig zuparken, weil sie nur mal eben schnell etwas besorgen oder abholen wollen". Damit würden Radfahrer aber zum Ausweichen auf die Straße in den fließenden Verkehr gezwungen und somit gefährdet. Das Halten auf Radwegen und Schutzstreifen zu verbieten (zuvor drei Minuten) und schwere Verstößen mit bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg zu ahnden, sei "richtig und konsequent".
Diese Unsitte, oder auch dass beim Überholen von Radfahrern ein Mindestabstand nicht eingehalten werde, seien "nun mal keine Kavaliersdelikte sondern Aktionen, die schwächere Verkehrsteilnehmer gefährden". Dies belege auch die aktuelle Verkehrsunfallstatistik für Gladbeck, wonach die meisten der im Straßenverkehr bei Unfällen verletzten schwächeren Verkehrsteilnehmer Radfahrer waren (76, Vorjahr 50). Jetzt seien endlich zu beachtende Mindestabstände beim Überholen gesetzlich festgeschrieben worden (1,5 Meter inner- und zwei Meter außerorts). "Das bedeutet, an engen Straße, wo das Überholen mit Mindestabstand nicht möglich ist, dass hinter dem Radfahrer so lange gewartet werden muss, bis genügend Platz vorhanden ist", so Vera Bücker. Als Beispiel nennt sie engen Stellen, wie beispielsweise an der Feldhauser - oder an der Buerschen Straße (ab Kreisverkehr am City-Center stadtauswärts), "wo Autofahrer trotz Radfahrerschutzmarkierung gefährlich eng überholen".
Das Polizeipräsidium plant keine Infokampagnen oder Schwerpunktaktionen
Letztlich sei es nun aber auch wichtig, dass die Ordnungsbehörde der Stadt (ruhender Verkehr) und die Polizei (fließender Verkehr) in ihrem Zuständigkeitsbereich darauf achteten, "dass die neuen Regeln eingehalten, über sie informiert, diese kontrolliert und geahndet werden", fordert die Gladbecker ADFC-Vorsitzende. Schwerpunktkontrollen mit Infokampagnen in diesem Sinne hat das Polizeipräsidium Recklinghausen derzeit aber nicht vor. Die neuen Regelungen würden angepackt, "Schwerpunktaktionen sind aber nicht geplant", so Polizeisprecher Andreas Lesch. Die Verkehrssicherheitsarbeit sei im ständigen Fokus der Behörde "und läuft genauso weiter".
Anders sieht es beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) aus. "Die Kolleginnen und Kollegen sind angewiesen, die Verstöße noch genauer im Auge zu haben und nun mit den Verschärfungen zu ahnden", so Ordnungsamtschef Gregor Wirgs. Hierbei gehe es nicht darum, durch die erhöhten Bußgelder mehr Geld für die Stadt einzunehmen, "sondern um die Sicherheit der Bürger". Durch die in den vergangenen Jahrzehnten stetig wachsende Zahl der Kraftfahrzeuge sei auch der Parkdruck in Gladbeck höher geworden. Und bei den zuvor geringen Strafen habe der KOD feststellen müssen, dass es viele Auto- oder Lkw-Fahrer wohl in Kauf genommen hätten, "trotz Verbotes und Hinweisschildern Geh- und Radwege, Zufahrten oder Kreuzungsbereiche zuzuparken".
Ordnungsamtschef hofft, dass die Verstöße nun deutlich zurückgehen
Er hoffe, dass mit den verschärften Regeln und Bußen "die Verstöße nun deutlich zurückgehen". Denn die Vergangenheit habe ja schon gezeigt, "dass offenbar einige Verkehrsteilnehmer nur schneller zu einer Verhaltensänderung bereit sind, wenn sie es auch deutlich spüren". Das gelte etwa für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Zuvor mit 20 Euro geahndet seien es jetzt mindestens 55 Euro, "bei Gefährdung können es auch bis 110 Euro und ein Punkt in Flensburg sein". Das KOD-Team sei aber auch gebeten, mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und gegebenenfalls zunächst nur zu verwarnen und zu informieren, "etwa beim Senior, der seine gehbehinderte Frau vor der Arztpraxis aussteigen lässt".
Weniger Verständnis gebe es sicher beim protzigen zur Schau stellen hochmotorisierter Autos mit unnötigem hin- und herfahren und lautem Motorengeheul. Wirgs: "Wer mit Auto-Posing die Nachbarschaft belästigt, kann statt maximal 20 jetzt mit bis zu 100 Euro geahndet werden."
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>>>Erstes Verbotsschild bereits beantragt
•Der ADFC Gladbeck hat bereits den ersten Bürgerantrag gestellt, ein Radfahrer-Überholverbotsschild an der Buerschen Straße am Kreisverkehr City-Center aufzustellen. Vera Bücker: "Viele Radler haben hier besondere Angst vor dicht überholenden Kraftfahrzeugen und meiden sogar den Streckenabschnitt".
•Dieses Verbotsschild sei quasi der Präzedenzfall und werde "hoffentlich von den Fachausschüssen der Stadtpolitik befürwortet", so die ADFC-Ortsgruppenvorsitzende. Denn die Stadt sei gehalten, "an vielen weiteren Stellen im Stadtgebiet mit Hinweisschildern Radfahrer besser vor Gefahren im Straßenverkehr zu schützen".