Gladbeck. Von Personal in Kita, Schule und Heimen könnte bald Auskunft über den Impfstatus verlangt werden. Arbeitgeber in Gladbeck haben kaum Bedenken.

Statt „Zeigt her eure Füße“ mit den Kindern zu singen, könnte es bald „Zeigt her euren Impfausweis“ für Beschäftigte in Kindergärten heißen. Aber nicht nur für diese Berufsgruppe. Auch Schul- und Heimbeschäftigte sollen künftig ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob sie gegen Corona geimpft sind. Das ist die Auskunftspflicht „light“, auf die sich die Regierungskoalition geeinigt hat. Demnach soll sie nicht mehr für alle, sondern für einzelne Berufsgruppen, die mit besonders infektionsgefährdeten Menschen zu tun haben, gelten. Das sagen Arbeitgeber in Gladbeck zu den Plänen.

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„Wir haben darüber am Donnerstag in der Personalratssitzung diskutiert. Ein Thema, das recht brisant ist“, so Bertram Polenz, Personalrat in der Stadtverwaltung. In den städtischen Kitas und den Schulen (ohne Musik- und Jugendkunstschule) sind rund 240 städtische Beschäftigte tätig. De facto wisse man in der Belegschaft, „wer geimpft ist und wer nicht“, was den Kollegen auch eine gewisse Sicherheit gebe.

„Die Auskunftspflicht ist wichtig und legitim“

Bertram Polenz, Personalratsvorsitzender im Gladbecker Rathaus.
Bertram Polenz, Personalratsvorsitzender im Gladbecker Rathaus. © Polenz | NN

„Aus Arbeitgebersicht ist es nachvollziehbar, dass es durchaus wichtig sein könnte, zu wissen, wer gegen Corona geimpft ist und wer nicht“, so Polenz. Denn Kitas-, Grund- und weiterführende Schulen würden nun mal von Kindern besucht, für die es noch keine Impfempfehlung und somit keinen Schutz gegen das Virus gebe. Andererseits gelte es, das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu beachten. „Und es gibt bislang keine rechtliche Grundlage, wonach Arbeitnehmer verpflichtet sind, diese Auskunft zu geben.“ Aus diesem Grund schließe sich der Personalrat final der Auffassung der Gewerkschaft DGB an, „dass aus unserer Sicht eine Impfauskunft nicht angeordnet werden kann.“

Für das Kita-Personal der Evangelischen Kirche gebe es keine offizielle Impfauskunftspflicht, „wir wissen das aber auch so“, sagt Geschäftsführer Wilfried Allkemper. Es habe eine Rudelimpfaktion gegeben, und es sei klar, wer auf der Liste gestanden habe – und wer nicht. Auch wenn nichts offiziell erfasst würde, wüssten die Kolleginnen und Kollegen, „wer an ihrer Kita über Impfschutz verfügt“. Er halte „vom Prinzip her eine Auskunftspflicht für wichtig und legitim“, so Allkemper. Dies sei freilich abhängig vom Tätigkeitsfeld, „aber Erzieher haben nun mal viel Kontakt mit Eltern und Kindern“. Er halte den Impfschutz „allein schon aus Fürsorgepflicht für wichtig, um Aufgaben, die man beruflich übernommen hat, auch zu erfüllen, ohne die Schutzbefohlenen zu gefährden.“ Die Möglichkeit, Menschen zu schützen, gelte es gegenüber dem Datenschutz abzuwägen. Derzeit halte er es für legitim, „das einzufordern“.

Eine Verpflichtung gegenüber den betreuten Personen

Antonia Gemein, Pressesprecherin der Caritas in Gladbeck.
Antonia Gemein, Pressesprecherin der Caritas in Gladbeck. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

„Wir haben unsere Mitarbeitenden bereits vor einiger Zeit anonym zum Impfstatus befragt“, sagt Barbara Wagner, Gebietsleiterin für die katholischen Kitas des Zweckverband des Bistums in Gladbeck. Die Impfquote liege demnach bei 89,1 Prozent, wobei einige Kolleginnen sich aus Gesundheitsgründen nicht hätten impfen lassen können, andere genesen seien. „Die Zahl der Impfverweigerer ist somit ganz gering“. Die Mitarbeitenden hätten „selbst ein Interesse daran, geimpft zu sein“, denn die Gefahr sei groß, ohne Impfschutz eventuell auch wiederholt in Quarantäne gehen zu müssen. Eine Impfauskunft-Pflicht gebe es zudem bereits. „Die Mitarbeitenden müssen ja offen legen, ob sie gegen Masern geimpft sind, oder nicht“.

Impfverweigerer handeln verantwortungslos

Lehrer-Gewerkschafter Lothar Jacksteit (GEW) mahnt, dass die in die Höhe schießende Zahl der Coronainfizierten unter zwölf Jahren alarmierend genug sei. „Als dringendes Argument, sich impfen zu lassen.“ Denn auch, wenn nur ein geringer Anteil einen schweren Coronaverlauf habe, gehe es doch letztlich um Kinder, „die sterben müssen, weil Erwachsene unverantwortlich handeln“.

Prinzipiell müsse das Land als Arbeitgeber davon ausgehen, „wer als Lehrer zum Präsenzunterricht antritt, der verfügt auch über Impfschutz, – oder es wird ein Attest vorgelegt, warum das nicht möglich ist“. Letztlich sei beruhigend, dass die Impfquote in den Kollegien sehr hoch sei. Für den Grundschulbereich wisse er beispielsweise, „dass mehr als 90 Prozent der Lehrkräfte geimpft sind“.

Das merkt auch Antonia Gemein, Pressesprecherin der Caritas in Gladbeck, an. Eine Corona-Impfauskunft einzufordern, wäre „nichts grundsätzlich Neues“. Es gelte, die Privatsphäre von Mitarbeitenden zu schützen, dies hätte aber auch „Verpflichtungen den Personen gegenüber, die sie in Heimen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung als vulnerable Gruppen betreuen“. Da es bereits mehrere Impfaktionen in den Einrichtungen der Caritas gegeben habe, habe die Caritas eine guten Einblick, wie der Impfstatus ist (mehr als 80 Prozent). Die hohe Solidarität der Mitarbeiter sei eine beruhigend Grundlage, so dass man dem Thema relativ gelassen gegenüber stehen könne. „Wenn wir als Arbeitgeber aber die gesetzliche Aufforderung bekommen, das zu prüfen, dann werden wir das auch machen – wie beim Masernschutzgesetz.“