Gladbeck. Das Appeltatenfest in Gladbeck findet ohne verkaufsoffenen Sonntag statt. Die Einzelhändler haben nun umgeplant – und bieten eine Alternative an.
Die Entscheidung ist gefallen: Das Appeltatenfest am kommenden Wochenende wird ohne einen verkaufsoffenen Sonntag über die Bühne gehen müssen. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OvG) hat in einem Eilverfahren der Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die Öffnung der Läden am 5. September stattgegeben.
Bürgermeisterin Weist: Gericht hat leider an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten
Der Argumentation von Bürgermeisterin Bettina Weist für die Möglichkeit des Sonderverkaufs ist das Gericht nicht gefolgt. „Es ist bedauerlich, dass das Gericht an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten hat und unseren Argumenten nicht gefolgt ist. Dass am Sonntag nun die Geschäfte geschlossen bleiben müssen, ist besonders für den Gladbecker Einzelhandel sehr schade“, erklärt die Bürgermeisterin.
Nun geht man in der Verwaltung zum bereits angedachten Plan B über: Die Geschäfte in der Innenstadt werden am Samstag, 4. September, länger geöffnet haben. Bis um 19 Uhr kann dann in der Innenstadt am Appeltaten-Samstag geshoppt werden. Die städtische Wirtschaftsförderung hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils am Donnerstagnachmittag mit den Einzelhändlern Kontakt aufgenommen und sie über die Situation informiert.
Das „Appeltatenfest light“ reicht nicht aus für einen verkaufsoffene Sonntag
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes entspricht das „Appeltatenfest light“ nicht den Anforderungen, die ein Stadtfest erfüllen muss, um einen verkaufsoffenen Sonntag zu rechtfertigen. Auch dass die Entscheidung für den Sonntag ohne Einbeziehung des Stadtrates getroffen worden war, hat das Gericht kritisiert. „Mit unserer Begründung, man müsse die besondere, coronabedingte Situation miteinbeziehen, haben wir uns nicht durchsetzen können“, bedauert Stadtsprecher David Hennig.
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