Gladbeck. Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen ist ausschlaggebend für Lockerungen und Verschärfungen in Gladbeck. Jetzt liegt der Wert wieder über zehn.

Die Inzidenz im Kreis Recklinghausen – ausschlaggebend auch für Lockerungen und Verschärfungen in Gladbeck – steigt seit einiger Zeit wieder an. Seit drei Tagen liegt der Wert nun über der 10er-Marke. Damit könnten bald wieder strengere Corona-Regeln gelten.

Für den Wechsel von der derzeit geltenden Inzidenzstufe 0 in die Stufe 1 muss der Inzidenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen über zehn liegen. Das könnte frühestens am kommenden Montag der Fall sein. Ab Dienstag, 27. Juli, würden dann die verschärften Regeln wieder in Kraft treten. Bei allen anderen Sprüngen in eine neue Inzidenzstufe waren bisher fünf Tage ausschlaggebend.

Experten gehen von weiter steigenden Infektionszahlen aus

Ob der Kreis Recklinghausen bald wieder in die Inzidenzstufe 1 rutscht, ist „ein Blick in die Glaskugel“, so Kreissprecherin Lena Heimers. Aber: „Experten aus der Wissenschaft und auch unseres Gesundheitsamts sind sich sicher, dass durch die derzeit geltenden Lockerungen und Reisen die Infektionszahlen wieder kontinuierlich steigen werden.“

Derzeit liege der Wert mit 11,1 (Stand Dienstag) zwar nur knapp über der 10er-Marke und nicht etwa bei 20 oder 30. Zudem könne es auch mal einen Tag geben, an dem es nur wenige Neuinfektionen gibt und so die acht-Tage-Regel unterbrochen werde.

Diese Regeln gelten in der Inzidenzstufe 1

In der Verordnung zur Inzidenzstufe 1 ist unter anderem geregelt, dass es zwar weiterhin keine generelle Maskenpflicht im Freien gibt. Ausnahmen gelten aber für Warteschlangen sowie an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern und bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (außer am festen Sitz- oder Stehplatz). Zudem könnte an bestimmten Orten im Freien wieder eine Verordnung zum Tragen der Maske erlassen werden. Angehörige aus fünf Haushalten können sich ohne weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum treffen. Ebenfalls möglich sind Treffen von bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, das aber nur mit aktuellem negativen Coronatest.

Auswirkungen gäbe es beispielsweise auch auf kulturelle Veranstaltungen. Damit diese überhaupt stattfinden können, sind Voraussetzungen: ein fester Sitzplan und ein negatives Testergebnis der Zuschauerinnen und Zuschauer. Es gilt eine Sitzordnung im „Schachbrettmuster“, also versetzt. Alle Kulturangebote, die in einem Gebäude stattfinden, unterliegen einer Höchstzahl von 1000 Gästen. Dazu zählen Konzerte, Theater und Kinos.