Gladbeck. In Gladbeck registrieren die beiden Messstationen sinkende Werte für Stickstoffdioxid und Feinstaub Doch Skepsis bei diesen Resultaten wird laut.
Ob Fortschritt oder Stillstand – die Beantwortung dieser Frage mit Blick auf die Luftqualität in Gladbeck liegt ganz offensichtlich im Auge des Betrachters. Jürgen Harks, Leiter der städtischen Umweltabteilung, stellt fest, dass an den Messstationen Graben- und Goethestraße die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub seit 2018 eingehalten wurden. Und die Tendenz der Ergebnisse sei sinkend. Olaf Jung (Linke) bremst jedoch allzu hohe Erwartungen.
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Er ist skeptisch: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwelche Maßnahmen der Stadt zu einer Senkung der Werte geführt haben.“ Die B224 als Quelle für Luftverschmutzung im Umfeld sei „fast über das gesamte Jahr 2019“ mit Beschränkungen für den Straßenverkehr belegt gewesen. Jung hält Umwelt-Fachmann Harks das Tempolimit von 50 Stundenkilometern wegen Baustellen und der Installation der Stauwarnanlage entgegen. In diesem Jahr, so der Kritiker, lahmte der Verkehr wegen der Coronavirus-Pandemie.
Gladbeck: Der ZBG prüft die Umrüstung von Euro-5-Fahrzeugen
Wolfgang Wedekind (SPD) sieht jedoch „ganzjährige Maßnahmen als Beitrag zu besseren Werten“. Als größte Luftverpester wurden Diesel-Fahrzeuge aller Klassen ausgemacht. Die Stadtverwaltung behält nach eigenen Angaben kontinuierlich die Umrüstung kommunaler Fahrzeuge im Auge. Der Zentrale Betriebshof Gladbeck (ZBG) „prüft die Umrüstung von Euro-5-Fahrzeugen“: „Diese können gegebenenfalls auf den Stand von Euro 6 umgerüstet werden.“ Allerdings seien einige der betreffenden Fahrzeuge schon sehr alt. Sie sollen in absehbarer Zeit ohnehin ausgetauscht werden, so Jürgen Harks.
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Zu den Maßnahmen, die eine Verbesserung der Luftqualität erreichen sollen, gehörte bislang beispielsweise die Umstellung der Ampelschaltung auf der Wilhelmstraße. Ziel: Den Verkehrsstau auf der Grabenstraße auflösen und damit die Belastung der Luft mit Schadstoffen verringern. Eine weitere Option: Elektro- und Erdgasautos auf dem Asphalt rollen lassen.
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Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erfasst die Werte für Stickstoffdioxid (NO₂) seit dem Jahr 2009 an der Grabenstraße. Der Anfangswert der Messung lag bei 48 µg/m 3 – dem steht ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m 3 gegenüber. In der Spitze wurden 50 µg/m 3 registriert, das war anno 2011.
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Elektro-Fahrzeuge beim ZBG
Ende 2019 brachte die Stadtverwaltung ihre ersten Elektro-Fahrzeuge auf die Straße. Für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) rollen zwei Pritschenwagen mit der Aufschrift: „Für Sie stehen wir ständig unter Strom“ und „Wir ermitteln … unter Hochdruck“.
Die Anschaffung samt Ladesäulen kostete die Stadt 114.000 Euro. Förderung des Bundes: 50.000 Euro.
Einer der Streetscooter kommt bei der Leerung von Papierkörben zum Einsatz. Das zweite Elektro-Fahrzeug steht den Mülldetektiven bei ihrer Ermittlungsarbeit zur Verfügung.
In den Folgejahren war ebenfalls kein Aufatmen angezeigt. Denn die Werte pendelten zwischen 45 und 40 µg/m 3, letzteres 2018, als erstmal die Grenze nicht gerissen wurde. Harks berichtet: „Im Jahr 2019 war mit 35 µg/m 3 die Tendenz weiter abnehmend.“ Der Passivsammler an der Grabenstraße wird zu einem großen Teil von der Nähe zur B224 beeinflusst.
Standortwechsel zur Goethestraße: Dort wurde im Dezember 2015 eine kontinuierliche Messstation installiert. Die Stadt hatte sie über viele Jahre gefordert. Die Station befindet sich direkt an der Zufahrt zur B224 und in Nachbarschaft zur Wohnbebauung: „Dort wird stunden- und tagesaktuell kontinuierlich die Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid ermittelt.“
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Um es vorweg zu nehmen: Im Zeitraum 2016 bis 2019 blieben an dieser Station sowohl die Kurz- als auch die Langzeitwerte im vorgegeben Maß. Ein Blick en détail: 2019 wurden 32 µg/m 3 Stickstoffdioxid-Belastung als Jahresmittelwert festgestellt. Auch das Stundenmaximum wurde eindeutig unterschritten: 186 µg/m 3 bei erlaubten 200 µg/m 3.
Ähnlich sieht’s beim Feinstaub (PM10) aus. An sechs Tagen wurde der zulässige Tagesmittelwert von 50 µg/m 3 überschritten. 35 Tage sind zugelassen. Der Jahresmittelwert betrug 20 µg/m 3, also die Hälfte des erlaubten Maximalwertes.