Gelsenkirchen. Der Angeklagte, der im Juli 2012 in einer Tankstelle eine 49-Jährige grundlos beschimpft und dann geschlagen haben soll – wofür er in erster Instanz verurteilt worden war – legte im Berufungsverharen plötzlich einen Kalender vor. Mit dem will er beweisen, dass er zur Tatzeit in Löhne war. Aber: Das Opfer erkannte ihn wieder!
„Es gehört nicht zu meinen Gepflogenheiten, jemanden zu schlagen“, sagt leicht gestelzt der 62-jährige Gelsenkirchener auf der Anklagebank im Essener Landgericht, der sich selbst verteidigte.
Im Juli 2012 soll er in einer Tankstelle an der Grothusstraße völlig grundlos eine Frau (49) übelst beschimpft und schließlich mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen haben. Sie erstattete Anzeige.
Amtsgericht verurteilte den Mann im August 2013
Im August 2013 verurteilte das Gelsenkirchener Amtsgericht den 62-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 500 Euro und zu einem Monat Fahrverbot. Er legte Berufung ein. Denn: Inzwischen ist ihm eingefallen, am fraglichen Tattag sei er überhaupt nicht in Gelsenkirchen gewesen, sondern geschäftlich in Löhne.
Ein Kalender, der plötzlich wieder aufgetaucht sei, habe ihn daran erinnert. Leider erst nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Eine Woche nach dem Vorfall, als er von der Polizei schriftlich aufgefordert wurde, sich zu den Vorwürfen zu äußern, blieb er stumm: „Ich dachte, das sei alles ein Irrtum“, begründet er sein Schweigen. Den Kalender von 2012 legt er vor. Den von diesem Jahr hat er ebenfalls dabei. Er nennt auch den Namen des Mannes, mit dem er in Löhne gesprochen haben will.
Weitere Zeugen sollen gehört werden
„Er ist es! Das vergesse ich nie“, beteuert dagegen das Opfer vor Gericht. Die Kammer kommt nicht weiter, weitere Zeugen sollen gehört werden. Auch der Gesprächspartner aus Löhne. „Dubios“, nennt Staatsanwältin Katrin Arenfeld die Sache mit den Terminkalendern. „ Ich habe den Verdacht, dass beide Kalender erst in den letzten Tagen geschrieben worden sind“, vermutet sie. Auch das soll geprüft werden.