Essen/Gelsenkirchen. Für einen brutalen Überfall in einer Gelsenkirchener Wohnung erhielt die Angeklagte Marion T. nun die Quittung: fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Zunächst galt die 55-Jährige als unbeteiligt, doch im Sommer 2013 wurde ihr die Aussage eines Komplizen zum Verhängnis.

Der brutale Überfall in einer Wohnung auf der Herzogstraße in Gelsenkirchen hat vor Gericht seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Die II. Essener Strafkammer schickte am Dienstag die 55-jährige Marion T. für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Ihr 37 Jahre alter Komplize aus Bad Breisig bekam drei Jahre und drei Monate.

Gut ein Jahr lang hatte die Polizei die Tat nicht aufklären können. Maskiert und mit Schlagstöcken bewaffnet waren vier Räuber in die Wohnung eingedrungen, hatten den Wohnungsinhaber immer wieder mit Schlagstöcken geschlagen und ihm erhebliche Verletzungen, vor allem im Gesicht, zugefügt. Marion T. hatte als Besuch in der Wohnung gesessen, galt zunächst als unbeteiligt.

Notarzt untersuchte die Angeklagte

Das änderte sich, als im Sommer 2013 ein 34-Jähriger wegen diverser Brandstiftungen in Essen vor dem Landgericht stand. Er packte überraschend aus und sprach über andere Taten, die ihm gar nicht vorgeworfen wurden. So gestand er auch den Überfall in der Herzogstraße und nannte die beiden jetzt Verurteilten als Komplizen. Sie hätten damals Viagra, Drogen und Tausende Euro Bargeld erbeuten wollen.

Marion T. hatte ihre Mittäterschaft im Prozess bestritten. Ohne Erfolg. Nachdem Staatsanwältin Elke Hinterberg für sie acht Jahre Haft beantragt hatte, brach sie vor der Urteilsverkündung in der Vorführzelle zusammen. Ein herbeigerufener Notarzt gab aber grünes Licht. Alle Werte seien in Ordnung.

Urteil erscheint erstmal hart

Fünfeinhalb Jahre Haft mögen auf den ersten Blick hart erscheinen. Doch in diese Strafe sind dreieinhalb Jahre Gefängnis aus einem Urteil von 2013 einbezogen. Und die Sicherungsverwahrung, die Gutachter Dieter Oswald als möglich bezeichnet hatte, wurde nicht verhängt.

Richter Andreas Labentz sparte im Urteil nicht mit Worten, die Tat als brutal zu beschreiben: „Heftige Schläge mit dem Schlagstock ins Gesicht sind lebensgefährlich.“