Essen/Gelsenkirchen. Ein 37-jähriger Gelsenkirchener, der versucht hatte, mit Kokain und Amphetaminen zu handeln, muss für viereinhalb Jahre in Haft. Sein ursprünglicher Plan, die Drogen nach Norwegen zu schmuggeln, scheiterte. Als er daraufhin die Ware bei seiner Ex-Frau deponierte, meldete die ihn bei der Polizei.
„Relativ milde“ nannte Richterin Jutta Wendrich-Rosch das Urteil ihrer VI. Essener Strafkammer. Aber viereinhalb Jahre muss der 37-Jährige dennoch in Haft. Immerhin ein Kilo Kokain und zehn Kilo Amphetamine hatte er in seiner Wohnung an der Buerer Straße in Gelsenkirchen gelagert.
Ein unglücklich agierender Rauschgifthändler: Erst hatte er sich mit professionellen Dealern angelegt, dann war er auch noch von seiner eigenen Ehefrau bei der Polizei angeschwärzt worden. Der Essener war laut Urteil in schlechte Kreise geraten und hatte sich überreden lassen, für diese Dealer das Rauschgift nach Norwegen zu schmuggeln.
Dazu entwarf er einen Plan, der ihm clever erschien: Seine von ihm getrennt lebende Frau und die Kinder sollten zur Tarnung mitfahren. Der finanziell verschuldete Mann hoffte, mit dem Honorar von 20.000 Euro seine Verbindlichkeiten zu bezahlen.
Planung nicht durchgehalten
Lange hielt er die Planung nicht durch, zu riskant erschien ihm die Fahrt. Zurückgeben konnte er den Stoff allerdings auch nicht mehr, weil er die 500 Euro Vorschuss bereits ausgegeben hatte. Da entschloss er sich, die Drogen selbst zu verkaufen. Eigentlich eine Todsünde im Milieu, das derartige Betrügereien streng ahndet.
In der Wohnung seiner Frau deponierte er das Rauschgift. Untertauchen wollte er in einer neu angemieteten Wohnung an der Buerer Straße. Nach wenigen Tagen kamen auch die Drogen dorthin. Doch seiner Frau war die Sache mittlerweile zu riskant geworden, sie rief die Polizei an.
Im Prozess hatte der 37-Jährige ein Geständnis abgelegt. Dass er seine Frau nach der Festnahme als Mittäterin belastet hatte, nahm er zurück. Er sei damals sauer gewesen, entschuldigte er sich.
Das Gericht honorierte sein Geständnis und die Aufklärungshilfe, die er leistete. Deutlich niedriger könne die Strafe aber nicht ausfallen, hieß es im Urteil. Dafür sei die Menge der illegalen Drogen einfach zu hoch.