Essen. .

Die Justiz vergisst nicht. Fast elf Jahre nach dem Überfall auf ein Sonnenstudio verurteilte die XVII. Essener Strafkammer am Dienstag einen 32-jährigen Gelsenkirchener. Wegen schweren Raubes muss er dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Nur durch Zufall war die Polizei im August 2013 auf ihn aufmerksam geworden. Bei einer Personenkon­trolle staunten die Beamten nicht schlecht, als sich zu seiner wahren Identität ein Haftbefehl aus dem Jahre 2003 fand. Zwei Überfälle lastete die Justiz dem damals drogensüchtigen Mann an. Am 8. März 2003 hatte es einen internen Zwist im Drogenmilieu gegeben. Opfer war ein Mann, der in Holland Marihuana gekauft hatte, von dem der Angeklagte einen Teil für sich beanspruchte. Der Dealer weigerte sich. So lockten der Angeklagte und sein Komplize ihn ins Auto, wo er geschlagen und mit einem Messer bedroht wurde.

Entzugserscheinungen

Drei Tage später, am 11. März, überfiel er mit einem Komplizen ein Sonnenstudio in Rotthausen. Mit einer Gaspistole bedrohte er die Kassiererin, sperrte sie in die Toilette. 580 Euro betrug die Beute. Entzugserscheinungen hätten ihn damals zu den Überfällen getrieben, sagte er.

Für die Justiz war er seitdem nicht mehr greifbar. Seine Drogensucht bekämpfte er selbst mit einem kalten Entzug. Sein Gelsenkirchener Leben in der Illegalität gestaltete er relativ erfolgreich. Freundin, zwei Kinder, Gelegenheitsjobs, keine neuen Straftaten. Aber er habe während der Flucht gelitten: „Immer die Angst, geschnappt zu werden.“ Er habe sich nicht anmelden können, jede Arztrechnung bar bezahlt.

Strafmildernd wollte die Kammer ihm das nicht anrechnen. Richterin Sarah Kesseler: „Er hatte es selbst in der Hand, aufzugeben und sich zu stellen.“ Verteidiger Andre Wallmüller hatte zuvor zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert und wegen der Drogenproblematik auf einen minder schweren Fall des Raubes gedrängt. Das hatte aber schon Staatsanwalt Eberhard Buschmann verneint, der dreieinhalb Jahre Gefängnis forderte. Auch die Kammer sah für den Überfall im Sonnenstudio keinen Anlass für den minder schweren Fall. Die Kassiererin habe sehr lange unter dem Überfall gelitten.