Gelsenkirchen. Das Jobcenter in Gelsenkirchen muss für den Zeitraum Oktober 2010 bis November 2011 einer Roma-Familie Hartz IV nachzahlen. Das entschied das Landessozialgericht. Die Folgen des Urteils sind noch nicht absehbar - denn womöglich haben noch mehr Zuwanderer einen entsprechenden Anspruch.

Ist dieses Urteil eine Einzelfallentscheidung oder hat es Allgemeingültigkeit? Und wenn es nicht nur den Fall der vierköpfigen Roma-Familie mit Wohnsitz Gelsenkirchen betrifft, der in Essen verhandelt wurde, was kommt da womöglich auf die Stadt zu? Fakt ist jedenfalls, dass das Landessozialgericht der Klage der Familie gegen das Jobcenter Gelsenkirchen statt gegeben hat.

Die Familie aus Rumänien, die 2008 nach Deutschland kam und seit 2009 in Gelsenkirchen lebt, hatte am 11. Oktober 2010 einen Antrag auf SGB II-Leistungen gestellt. Das Jobcenter lehnte mit der Begründung ab, der Familienvater dürfe sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. In erster Instanz hatte das Sozialgericht Gelsenkirchen die dagegen erhobene Klage abgewiesen. Dieses Urteil hat der 19. Senat des Landessozialgerichts aufgehoben. Das Jobcenter muss für den Zeitraum Oktober 2010 bis November 2011 Hartz IV nachzahlen. EU-Bürger ohne Arbeit, die sich schon lange in Deutschland aufhalten, hätten ein Recht auf Hartz IV-Unterstützung, so das Gericht.

Revision vor Bundessozialgericht ist wahrscheinlich

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„Ob dieses Urteil Auswirkungen auf andere Fälle haben wird, ist noch anhand der schriftlichen Begründung zu prüfen“, meinte Dirk Sußmann, stellvertretender Geschäftsführer des Integrationscenters für Arbeit Gelsenkirchen (IAG). Da der 19. Senat eine Revision gegen das Urteil zugelassen hat, ging Sußmann davon aus, dass das IAG davon Gebrauch macht und vor das Bundessozialgericht zieht. Auch Sozialdezernentin Karin Welge will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Ob und in welcher Dimension die Stadt betroffen sei, könne man nicht einschätzen.

Die Familie erhielt in dem Zeitraum, für den sie nun nachträglich Sozialleistungen bekommt, lediglich Kindergeld. Davon und mit dem spärlichen Lohn aus dem Verkauf von Obdachlosen-Zeitungen hat sie sich über Wasser gehalten.