Gelsenkirchen. Die Familie Polc erhielt im Juni von einem Gericht die Befugnis, eine Firma für Renovierungsarbeiten in ihrer von Schimmel befallenen Wohnung in Gelsenkirchen zu beauftragen. Nun hat die Deutsche Annington als Vermieter überraschend Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Familie muss, bis der Fall geklärt wird, weiter im Schimmel leben.
Anfang Juni war die Welt für die Familie von Stanko Polc noch in Ordnung. Er hatte seinen Prozess gegen die Deutsche Annington gewonnen. Doch sechs Wochen später traf ihn ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft wie ein Blitz aus heiterem Himmel.
Die Deutsche Annington hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Und das, obwohl drei Gutachten von zwei Gutachtern unabhängig voneinander zu dem Schluss kamen: Der Schimmelbefall in drei Räumen seiner Dreiein- halbzimmerwohnung (84 qm) in der Jenbacher Straße 6 ist nicht auf fehlerhaftes Lüften, sondern durch Feuchtigkeit, die durch die Wände kommt, entstanden.
Begründung liegt noch nicht vor
Ein klarer Fall für den Vermieter also. So dachten, bis auf die Annington, alle und auch der Richter am Amtsgericht in Buer sah dies so. 9250 Euro, so haben es die Gutachter festgestellt, kostet die Herstellung in einen bewohnbaren Zustand. Die Schäden hätten die Lebensqualität der Polcs in den letzten Jahren schon sehr beeinträchtigt. „Außerdem wurde Polc das Recht zugesprochen, selbst eine Firma für die Renovierungsarbeiten zu beauftragen“, wie Rechtsanwältin Ursula Rehrmann (54) von Janko Polc sagt.
„Wir sind bemüht, gemeinsam mit unserem Mieter eine schnelle Lösung zu erzielen“, erklärte eine Sprecherin der Wohnungsgesellschaft kurz nach dem Urteil. Das, was die Annington unter Lösung in dem Fall versteht, sieht aber anders aus als Polc und seine Rechtsanwältin angesichts der eindeutigen Sachverständigen-Aussagen erwartet haben: Nun geht das Verfahren in die zweite Runde vor dem Essener Landgericht. Ursula Rehrmann: „Bislang liegt noch keine Begründung für die Berufung vor. Dazu hat die Deutsche Annington vier Wochen Zeit. Ich bin sehr gespannt darauf, worauf sie sich berufen.“ Zunächst hatte es alles danach ausgehen, dass die Wohnungsgesellschaft einlenken wird. Nur das tat sie nicht. Ein Schreiben der Anwältin, in dem sie nachfragten, wer denn nun mit der Beseitigung des Schimmels in der Wohnung beauftragt werden sollte, blieb unbeantwortet.
Landgericht kann die Berufung ablehnen
Allerdings bleibt noch eine Hoffnung auf eine rasche Klärung des Falles. „Das Landgericht kann die Berufung ablehnen, wenn die Aussichten auf Erfolg nicht gegeben sind.“ Sollte es zu einer Verhandlung kommen, dann müssen Janco Polc, seine Ehefrau Justine und Tochter (13) bis zu neun Monate warten, ehe ein Termin zustande kommt. Bis dahin müssen sie weiterhin mit dem üppig wachsenden Schimmel in ihrer Wohnung leben.