Gelsenkirchen. . Bei Karnevalsveranstaltungen externer Veranstalter im Haus dürfen die Gäste auf dem Schulhof parken, Eltern ist das beim Tag der offenen Tür untersagt. Der CDU im Bezirk Mitte ist das ein Dorn im Auge.

Die Diskussion über Parkmöglichkeiten auf Schulhöfen bei Sonderveranstaltungen will die CDU-Bezirksfraktion Mitte jetzt neu befeuern. Anlass ist der jüngste Beschluss der Bezirksvertretung, den Schulhof des Schalker Gymnasiums für drei karnevalistische Veranstaltungen zum Parken freizugeben. Bildungsausschuss und Bezirksvertretung hatten dem entsprechenden Antrag der Karnevalsgesellschaft Bismarcker Funken und der Lebenshilfe zugestimmt.

Schulleiterin Angelika Philipp hatte im Prinzip auch nichts dagegen einzuwenden; unter der Voraussetzung, dass sie den Schulhof auch für besondere Schulveranstaltungen zum Parken freigeben darf. „Es geht mir vor allem um den Tag der offenen Tür. Der läuft grundsätzlich an zwei Gymnasien parallel. Wenn Eltern sich an dem Tag beide Gymnasien anschauen wollen, wird das zeitlich knapp. Ein Parkplatz auf dem Schulhof würde da helfen. Und es geht da ja auch um den Gleichbehandlungsgrundsatz,“ erklärt Angelika Philipp auf WAZ-Nachfrage. Der Wunsch wurde abgelehnt.

Es geht auch um Elternwünsche

Generell hat der Rat der Stadt Kriterien für solche Ausnahmeparkregelungen formuliert. Öffentliches Interesse, mindestens 300 Besucher, Mangel an öffentlichem Parkraum, keine eingebauten Spielflächen. All das wäre bei den meisten Gymnasien am Tag der offenen Tür erfüllt.

Schuldezernent Dr. Manfred Beck würde Parken auf dem Schulhof dennoch ungern zum Regelfall werden lassen: „Die Gymnasien sind mit dem Nahverkehr gut erreichbar. Ich selbst würde zu so einer Schulveranstaltung nicht mit dem Dienstwagen vorfahren. Aber das Genehmigen von Ausnahmen ist Sache der Politik. Brauchtumsveranstaltungen wie im Karneval wird da schon mal eine Ausnahme zugestanden. Und es gibt ja auch Ausnahmegenehmigungen bei Schul-Sonderveranstaltungen.“ CDU-Bezirksvertreterin Birgit Lucht will nun in einem Ratsantrag um Überdenken der generellen Ablehnung bitten. Schließlich gehe es auch um Elternwünsche.