Gelsenkirchen. Der City-Gastwirt Achim Kaufmann sieht Ungerechtigkeiten beim Nichtraucherschutz und steht mit dem Gesetz in Konflikt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verwarf Montag den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro. Kaufmanns Anwalt behält sich Rechtsmittel vor.
Achim Kaufmann ist Gastwirt in der Altstadt, er ist im Kirchviertel aktiv, er ist Kreisvorsitzender der Dehoga Westfalen – und er ist Kämpfer in eigener Sache und gegen ein Gesetz, das aus seiner Sicht unsinnig ist. Eine Kombination, die ihn vors Amtsgericht brachte.
Der Auslöser: Ein Bußgeldbescheid über 500 Euro, weil in Kaufmanns König-City aus Sicht des Ordnungs-Referats gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen worden ist. Kaufmann hatte gegen den Bescheid Einspruch eingelegt. Auch weil es ihm ums Prinzip geht, weil er das aktuelle NRW-Gesetz für unausgegoren hält, weil es aus seiner Sicht ungerecht ist und für ihn nicht nachvollziehbare Ausnahmen zulässt.
Ministerin angeschrieben
„Das soll mir mal einer erklären, dass ein essender Gast in einer Wirtschaft unter 75 qm Schutz braucht und ein trinkender nicht. Und warum ich belegte Brötchen oder eine aufgewärmte Suppe verkaufen dürfte, während geraucht wird, aber keine gekochten Speisen“, fragt Kaufmann Montag vor Gericht. Eine Sicht, die durchaus auch sein Anwalt, Dehoga-Geschäftsführer Rainer Nothoff teilt – und die Kaufmann bereits an höchster Stelle im Lande vorgetragen hat. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat er in der Sache angesprochen, Gesundheitsministerin Barbara Steffens angeschrieben. Eine gewisse rebellische Ader, stellt Richterin Heck fest, habe Kaufmann wohl. „Was ihnen zusteht. Aber sie haben nun mal eine Gaststätte, in der Speisen serviert werden.“ Und dort gelte bis zu einer Neufassung eben dieses „Gesetz, das ihnen nicht gefällt. Ich muss es hier glücklicherweise nur anwenden und nicht machen. Also klären wir doch mal, ob geraucht worden ist oder nicht?“
Ist, betonen zwei Verwaltungskräfte, die an jenem fraglichen 19. August 2011 gegen 22 Uhr nach einer Beschwerde wiederholt kontrollierten und zwei rauchende Thekenkräfte und einen qualmenden Gast angetroffen haben wollen. Ist nicht, betont Achim Kaufmann. Seine Sichtweise können vier Zeugen in dieser Absolutheit nicht bestätigen. Die Richterin geht von Vorsatz aus und sieht keinen Grund, den Bußgeldbescheid zumindest wie von Nothoff gefordert auf 200 Euro zu senken. Der Anwalt behält sich Rechtsmittel vor. Aus seiner Sicht war schon der Bußgeldbescheid fehlerhaft.
Lokale Kontrollen in der Gastronomie
Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga vertritt Geschäftsführer und Anwalt Rainer Nothoff Wirte in mehreren Revierstädten. In Dortmund, hat er festgestellt, würde die juristische Verfolgung von Verstößen gegen den Nichtraucherschutz oft eingestellt oder zumindest mit geringeren Bußgeldern geahndet. In Gelsenkirchen werde ein härterer Kurs gefahren. „Ich schätze, wir haben noch fünf weitere Verfahren, gegen die wir Beschwerde eingelegt haben.“ 2011 wurden in der Stadt elf Verstöße geahndet, 2012 sind bislang 13 Verfahren eingeleitet worden.
„Wir reagieren auf Beschwerden von Gästen mit Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes“, so Stadtsprecher Oliver Schäfer. Bei der Kontrollrunde am 19. August 2011, um deren Folgen es jetzt ging, hatten zwei Stadtmitarbeiterinnen mehrere Lokale überprüft – auch im Hinblick auf Lärmschutz.