Gelsenkirchen.

Der 55-jährige Beamte des Gelsenkirchener Knastes, der mit einer Gefangenen Sex hatte, räumte seine Schuld am zweiten Prozesstag ein.

Das Landgericht Essen verurteilte den Castrop-Rauxeler wegen 19fachen Missbrauchs und dreifacher Heroinabgabe zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Seinen Beamtenjob ist er damit los. Zu beeindruckend war offenbar die Aussage der 30 Jahre alten Wuppertalerin, zu schwach die des Angeklagten. Sie hatte von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr in ihrer Zelle gesprochen und eingeräumt, dass sie sich Vergünstigungen versprach. Diese Geschenke lieferte der verheiratete Beamte, der seit mehr als 30 Jahren im Vollzugsdienst gearbeitet hat. Kosmetika, Bier, Tabletten und kleinere Mengen Heroin gab er und bekam Sex.

Knappes Geständnis

Er hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten. Er gab nur zu, dass er für die Frau 200 Euro überwiesen hatte, um ihre Geldstrafen zu bezahlen. Den Intimkontakt aus dem Jahr 2009 hatte die Wuppertalerin erst 2011 bei der Polizei angezeigt. Nach einer Therapie kam sie zu der Erkenntnis, dass das Verhalten des Beamten falsch war.

Über seinen Verteidiger Joachim Jenderny legte der 55-Jährige überraschend ein knappes Geständnis ab. Sein Verteidiger beantragte später ebenso wie die Nebenklage zwei Jahre Haft mit Bewährung. Staatsanwalt Gabriel Wais forderte ein Jahr mehr, also ohne Bewährung. Er rügte wie später das Gericht, dass der Vollzugsbeamte Drogen in das Gefängnis gebracht hatte. Richterin Jutta Wendrich-Rosch: „Sein Verhalten erschüttert die Grundfeste der Justiz. Der Vollzug soll dem Süchtigen einen geschützten Rahmen bieten.“

Täter wird Beamtenstellung und seine Pension verlieren

Das Gericht sah Bewährung als ausreichend an, weil der 55-Jährige durch das Urteil, wenn es rechtskräftig werden sollte, seine Beamtenstellung und seine Pension verlieren wird: „Das ist schlimm genug.“ Strafmildernd honorierte es auch sein spätes Geständnis, das ihm letztlich ersparte, in einer neuen Rolle als Inhaftierter an seine alte Wirkungsstätte zurückkehren zu müssen.