Essen. . Der 55 Jahre alte Vollzugsbeamte des Gelsenkirchener Knastes, der mit einer Gefangenen regelmäßig Sex hatte, räumte seine Schuld am zweiten Prozesstag ein. Das Landgericht Essen verurteilte den Castrop-Rauxeler am Freitag wegen 19 Missbrauchsfällen und dreifacher Heroinabgabe zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Seinen Beamtenjob ist er damit los.

Zu beeindruckend war offenbar am ersten Sitzungstag die Aussage der 30 Jahre alten Wuppertalerin, zu schwach die Gegenargumente des Angeklagten. Sie hatte von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr in ihrer Einzelzelle oder in leeren fremden Hafträumen gesprochen und dabei eingeräumt, dass sie sich Vergünstigungen versprochen habe. Und diese Geschenke lieferte der verheiratete Beamte, der seit mehr als 30 Jahren im Vollzugsdienst gearbeitet hat. Kosmetika, Bier, Tabletten, aber auch dreimal kleinere Mengen Heroin gab er und bekam Sex.

Er hatte die Vorwürfe vor Gericht pauschal bestritten. Die Gefahr der Entdeckung, so sein Argument, sei ja auch viel zu groß gewesen. Schon deshalb stimmten die Angaben der Frau aus seiner Sicht nicht. Er gab lediglich zu, dass er für die Inhaftierte 200 Euro an die Staatsanwaltschaft Wuppertal überwiesen hatte, um damit eine ihrer Geldstrafen zu bezahlen. Als Samariterdienst verstand er die Zahlung, die nach der Aktenlage zweifelsfrei ihm zugeordnet werden konnte.

„Sein Verhalten erschüttert die Grundfeste der Justiz.“

Den Intimkontakt aus dem Jahr 2009 hatte die Wuppertalerin erst 2011 bei der Polizei angezeigt. Mittlerweile hatte sie in Freiheit eine Therapie erfolgreich abgeschlossen und war clean. Im Gespräch mit ihrem neuen Freund war sie zu der Erkenntnis gekommen, dass das Verhalten des Beamten nicht in Ordnung gewesen sei.

In Anwesenheit mehrerer seiner Ex-Kollegen im Gerichtssaal, denen er den Rücken zudrehte, hatte der 55-Jährige am zweiten Prozesstag über seinen Verteidiger Joachim Jenderny ein knappes Geständnis abgelegt, ohne sich weiteren Fragen des Gerichtes zu stellen. Sein Verteidiger beantragte später ebenso wie die Nebenklage zwei Jahre Haft mit Bewährung. Staatsanwalt Gabriel Wais forderte ein Jahr mehr, also ohne Bewährung. Er rügte ebenso wie später das Gericht, dass der Vollzugsbeamte Rauschgift in das Gefängnis gebracht hatte. Richterin Jutta Wendrich-Rosch: „Sein Verhalten erschüttert die Grundfeste der Justiz. Der Vollzug soll dem Süchtigen ja einen geschützten Rahmen bieten, damit er von seiner Sucht los kommt.“

Das Gericht sah eine Bewährungsstrafe als ausreichend an und hielt es nicht für nötig, dass der Gefängnisbeamte in einer neuen Rolle als Inhaftierter an seine alte Wirkungsstätte zurückkehren muss. Die Richterin sprach davon, dass der 55-Jährige durch das Urteil, wenn es rechtskräftig werden sollte, automatisch seine Beamtenstellung und seine Pensionsansprüche verlieren werde: „Das ist schlimm genug.“