Gelsenkirchen. Ein 49-Jähriger soll ein 13 Jahre altes Mädchen sexuell missbraucht haben. Er war Patenonkel des Kindes. Vom Schöffengericht wurde der Angeklagte freigesprochen.
Es war ein gravierender Vorwurf, der den 49-jährigen E. auf die Anklagebank des Amtsgerichts brachte. Er soll ein 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Doch die Aussagen der heute 16-Jährigen, die E. belasten könnten, sind nicht präzise. Die Schülerin macht es dem Gericht schwer, den Tatzeitpunkt genau festzustellen.
Der Mann hatte die Familie des Mädchens vor 18 Jahren in Süddeutschland kennengelernt. Es verband ihn eine Freundschaft vor allem mit den Kindern, denen er ein väterlicher Freund war. Bei der 16-Jährigen und einer ihrer Schwestern war er sogar Taufpate. Häufig hielten sich einige der Töchter auch in der kleinen Wohnung des Angeklagten auf. Wenn sie übernachteten, schliefen sie neben dem 49-Jährigen auf der Doppelcouch. In einer Nacht soll der Vertraute der Kinder die damals 13-Jährige missbraucht haben, als er einen Finger in die Scheide einführte. Der Mann bestreitet, das Mädchen berührt zu haben. Auf Nachfragen des Gerichts konnte die 16-Jährige sich auf keinen Zeitraum festlegen und sich auch nicht erinnern, ob sie bei der vermeintlichen Tat 13 oder 14 Jahre alt war.
„Ich habe alles in mich hineingefressen“
Von dem Missbrauch hatte das Mädchen niemandem erzählt. „Ich wollte es vergessen“. Danach besuchte die Schülerin den Patenonkel, den sie gern hatte, noch einige Male zusammen mit den Geschwistern. Allein wollte sie mit ihm nicht mehr sein.
Vor Gericht blieb offen, warum die Anzeige gegen den Mann erst Anfang dieses Jahres erfolgte. Ich weiß es nicht, antwortete die 16-Jährige auf Nachfrage des Vorsitzenden, „ich habe alles in mich hineingefressen, mich nicht getraut, etwas zu sagen.“
Die Staatsanwältin hat Probleme damit, das Tatgeschehen exakt nachvollziehen zu können. Zu ungenau und dürftig seien die Angaben der 16-Jährigen. Ihr Fazit: Der Angeklagte sei freizusprechen, der Tatvorwurf lasse sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit nachweisen. Zweifel blieben, auch wenn die Anklagevertreterin nicht ausschloss, dass ein Missbrauch stattgefunden habe.
Auch der Anwalt der Nebenklägerin räumte ein, dass die Erinnerungslücken seiner Mandantin nicht zur tatsächlichen Aufklärung beigetragen hätten. Er beugte sich der Rechtslage, die nur einen Freispruch zuließ. Der Verteidiger fand den Vorwurf „komplett haltlos“. Er passe nicht ins Bild des Angeklagten.
Mit einigen Fragezeichen versah auch das Gericht seinen Freispruch. Die Unschuld sei zwar nicht erwiesen. Doch von der Schuld sei man weit weniger als 50 Prozent überzeugt. Auch wollte das Gericht der Zeugin nicht unterstellen, die Unwahrheit gesagt zu haben. Doch einen Tatzeitraum von einem Jahr anzugeben, sei schon abenteuerlich.