Essen/Gelsenkirchen. . Nur zum Teil haben der 27-jährige Gelsenkirchener und seine 26-jährige Mitangeklagte den sexuellen Missbrauch ihres fünf Wochen alten Kindes eingeräumt. Der Angeklagte stritt weitere Anklagepunkte, wie den Missbrauch seiner jüngeren Schwester ab. Die Frau will von ihm zu den Taten gezwungen worden sein.

Die Angeklagten, die ein Kind eigens zum Missbrauch gezeugt haben sollen, mauern im Prozess. Die Anklagevorwürfe, den fünf Wochen alten Säugling sexuell missbraucht zu haben, räumen der 27-jährige Gelsenkirchener und seine 26 Jahre alte Mitangeklagte aus Mönchengladbach vor dem Landgericht Essen nur zum Teil ein.

Am dritten Prozesstag liest Richter Günter Busold, Vorsitzender der III. Strafkammer, deshalb aus den Chat-Protokollen der beiden vor, die sich 2009 im Internet kennengelernt hatten. 600 Seiten hat die Polizei aufgelistet. Darin geht es um Gewalt- und Tierpornografie. Die beiden Angeklagten teilten die Vorliebe zu derartigen Sexualpraktiken. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatten beide aber auch Interesse an weiteren abartigen Varianten: Auf 20 der 600 Seiten soll es um Kinderpornografie gehen.

Missbrauch an jüngerer Schwester zurück gewiesen

Der Gelsenkirchener Angeklagte, bieder und jungenhaft wirkend, hatte am zweiten Prozesstag den durch ein von ihm geschossenes Foto dokumentierten Missbrauch des Säuglings eingeräumt. Er bekannte sich auch zu den vielen gewalt-, tier- und kinderpornografischen Fotos, die in seinem Computer gespeichert waren. Er selbst äußerte sich zwar nicht zu den Vorwürfen, ließ aber über seine Verteidiger Georg Leber und Peter Strüwe eine entsprechende Erklärung abgeben. Darin wies er weitere Anklagepunkte strikt zurück. Falsch sei, dass er seine jüngere Schwester in den Jahren 2003 und 2004 missbraucht hätte, als diese zwölf Jahre alt war. Dass er seine Lebensgefährtin geohrfeigt hätte, als diese wütend auf sein Verhältnis mit einer anderen Frau reagierte, wies er auch zurück.

Seine Mitangeklagte, die in Mönchengladbach mit ihrem Ehemann zusammenlebte, wird strafrechtlich der Missbrauch des Säuglings vorgeworfen. Die anderen Anklagepunkte betreffen sie nicht. Sie räumte den Missbrauch zwar ein, will dazu aber vom Angeklagten gezwungen worden sein. Dass ihre Dialoge im Internet einen anderen Klang hätten und eher auf Freiwilligkeit schließen lassen, erklärte sie ebenfalls mit Zwang durch den Angeklagten. Er hätte ihr gedroht, ihrem Ehemann eindeutige Nacktfotos zu zeigen.

An mindestens drei weiteren Prozesstagen wird die Kammer auch die Frau hören, über die der Missbrauch des Säuglings der Polizei bekannt wurde. Der Angeklagte soll ihr das Foto zugeschickt und sie zum Sex „eingeladen“ haben. Ein Freund, dem sie davon erzählt hatte, empörte sich darüber und erstattete Anzeige. Bei den Ermittlungen gegen das angeklagte Paare glaubt die Staatsanwaltschaft auch Beweise gefunden zu haben, dass beide das im Sommer 2011 geborene Kind nur zeugten, um über ein Objekt für ihre Sexualpraktiken zu verfügen. Mittlerweile steht der Junge unter der Vormundschaft der Stadt Mönchengladbach.