Gelsenkirchen. Die Angeklagten blieben ruhig, nahmen das Urteil gefasst auf. Auch die Zuhörer schwiegen, als Richter Günter Busold das Urteil des Landgerichts Essen für die Eltern verkündete, die ihren fünf Wochen alten Säugling sexuell missbraucht hatten: Acht Jahre Haft für den 27-jährigen Gelsenkirchener, fünf Jahre für die gleichaltrige Mutter aus Mönchengladbach.

Hoch emotionalisiert war der seit dem 6. Februar laufende Prozess in der Öffentlichkeit diskutiert worden. Zahlreiche Zuhörer hatten die zehn Prozesstage immer wieder besucht. Darunter auch organisierte Gruppen wie die Motorradfahrer gegen Kindesmissbrauchs, die nach eigenen Worten Kontakte zu den Bandidos haben. Eine Frau aus dieser Gruppe empfiehlt offenbar körperliche Schmerzen und Tod für die Angeklagten, ließ sich aus ihrem T-Shirt-Aufdruck schließen: „Stoppt Tierversuche – nehmt Kinderschänder“. Da war sie nicht sehr weit von den paar NPD-Aktivisten entfernt, die vor dem Landgericht die „Todesstrafe für Kinderschänder“ forderten.

Weiter Strafrahmen

Wohltuend sachlich dagegen die Urteilsbegründung der III. Strafkammer. Richter Busold grenzte erst einmal die Tat ab. Denn der Strafrahmen für schweren sexuellen Missbrauch von zwei bis fünfzehn Jahren Haft muss für regelmäßigen Geschlechtsverkehr mit einem Kind über viele Jahre ebenso reichen wie für die Tat dieser beiden Angeklagten. Der Richter stellte es unmissverständlich klar: „Er legte sein Geschlechtsteil an das des Kindes und fotografierte dies. Die Mutter hielt das Kind hoch. Das steht unter Strafe; nicht mehr, aber auch nicht weniger.“

Das Gericht stellte nach Beratung durch eine Sachverständige fest, dass der Säugling durch diese Tat keine Verletzung erlitten hätte: „Nicht physisch, aber auch nicht psychisch. Objektiv ist, Gott sei Dank, nicht viel passiert.“ Dies mache die Taten aber nicht weniger strafwürdig: „Sie haben einen schutzwürdigen Säugling zum Objekt ihres Sexualtriebes degradiert. So haben sie dessen Menschenwürde mit den Füßen getreten.“

Bürgerliches Milieu

Busold erinnerte an das bürgerliche Milieu, dem die Angeklagten entstammen. Noch heute halten sie Kontakt zu ihren Eltern, zeigen nach Ansicht des Gerichtes auch Reue. Nach anfänglichem Leugnen hätten beide zum Schluss auch umfassende Geständnisse abgelegt. Nachdem sie sich im Internet über ein Forum für sexuelle Gewalt- und Tierpraktiken kennengelernt hatten, tauschten beide sich über Sex mit Kindern aus. Die Idee, ein Kind eigens zu diesem Zweck zu zeugen, entstand. Sie trafen sich gezielt an den fruchtbaren Tagen der Mönchengladbacherin. Im Juli 2011 war es so weit, fünf Wochen nach der Geburt des Säuglings kam es zur Tat. Das von ihm geschossene Foto reichte der Angeklagte an eine Bekannte weiter, bot das Kind zum Sex an. Doch über diese Frau erhielt die Polizei Kenntnis.