Gelsenkirchen. . Das Thema Ehec beschäftige in der letzten Sitzung auch den Rat der Stadt Gelsenkirchen. Per Dringlichkeitsantrag wollte das Bürger-Bündnis-Gelsenkirchen (BBG) Auskünfte von der Verwaltung einholen. Doch am Ende war das Thema vom Tisch.
Das Ehec-Bakterium beschäftigte am Donnerstag den Rat erstaunlich intensiv. Per Dringlichkeitsantrag wollte das Bürger-Bündnis-Gelsenkirchen (BBG) Auskünfte von der Verwaltung einholen.
Das BBG wollte wissen, wie der Ehec-Stand vor Ort sei und mit welchen Maßnahmen die Stadt gedenke, die Menschen, gerade Migranten, über Notwendigkeiten wie Hygiene etc. zu informieren.
SPD, CDU, Grüne und FDP zierten sich stark, den Antrag auf die Tagesordnung zu lassen, zumal das Thema am 25. Mai im Ausschuss für Sport und Gesundheit ausführlich behandelt worden war, lehnten ihn aber angesichts der Möglichkeit, vielleicht doch Neues zu erfahren, nicht ab.
Neuigkeiten teilte Dezernentin Karin Welge den Stadtverordneten nicht mit, aber dies: „Es hat drei Ehec-Fälle in Gelsenkirchen gegeben. Alle befinden sich auf dem Wege der Besserung.“ Außerdem seien in NRW 221 Ehec-Fälle verzeichnet, 88 Erkrankte wiesen die schweren HUS-Symptome auf.
Beschluss auf Nichtbefassung
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Sattsam Bekanntes war das, was auch den meisten Politikern schnell klar wurde. Die Grünen zweifelten anschließend erneut an der Dringlichkeit und fragten über Peter Tertocha an, was und worüber denn jetzt wohl überhaupt entschieden werden solle. Klaus Haertel (SPD) bewertete den BBG-Antrag als nicht abstimmungsfähig.
Oberbürgermeister Frank Baranowski klärte (später in der Diskussion nahezu fassungslos) u.a. darüber auf, dass nicht die Stadt für die Informationspolitik zuständig sei und sie nicht die Nachrichten aus Zeitung und Fernsehen umlenken könne.
Das war auch an Monika Gärtner-Engel (AUF) gerichtet, die die Pauschalverurteilung des Berufsstandes Landwirt geißelte. Marion Strohmeier (BBG) beharrte derweil auf einer Antwort, die sie nicht zu erhalten haben glaubte.
Am Ende beantragte Klaus Haertel, über den Beschluss nicht zu befassen. Die Annahme war mehrheitlich – bei vier Gegenstimmen. Die der BBG.