Essen. . Das Landgericht Essen sprach am Mittwoch das Urteil zur Schlägerei innerhalb einer libanesischen Großfamilie in Katernberg. Der Hauptangeklagte erhielt drei Jahre Haft. Der Fall: Ein Geschäftsmann aus London wurde brutal mit einem Stuhlbein und einer Eisenstange geschlagen.

Mit bis zu drei Jahren Haft reagierte das Landgericht Essen am Mittwoch auf eine Schlägerei innerhalb einer libanesischen Großfamilie. Auf offener Straße war ein in London lebender Verwandter am 2. Mai 2013 im Essener Stadtteil Katernberg übel malträtiert worden.

Eine Strafaktion, bei der die Täter die Öffentlichkeit nicht scheuten. Was aber wirklich Anlass der Tat war, das klärte die XVII. Strafkammer in ihrem Urteil nicht auf. Zu wechselhaft war das Aussageverhalten der Beteiligten. Laut Anklage war es um die Rückzahlung eines angeblich gewährten Darlehens über 67 000 Euro gegangen. Doch so klar ließ sich die Vorgeschichte nicht feststellen.

Fest steht, dass das Londoner Opfer mit seinem Essener Bruder ein gemeinsames Geschäft betrieb. Um dessen Führung stritten beide. Richterin Gabriele Jürgensen: „Der Streit wurde erbittert geführt. Wer im Recht war, das können und wollen wir nicht beurteilen.“

Familienoberhaupt starb an einem Hirntod

Am 1. April 2013 starb der Essener Bruder, der innerhalb der Großfamilie das Familienoberhaupt war, an einem Hirntod. Ein Blutgerinnsel in seinem Kopf soll geplatzt sein. Die übrigen Familienmitglieder sollen dem Londoner die Schuld am Tod gegeben haben, weil der Essener sich über dessen geschäftlichen Streit aufgeregt habe.

Auf der Trauerfeier sollen die übrigen Verwandten den Plan gefasst haben, den Londoner zu bestrafen. „Er sollte geschlagen werden“, fasste die Richterin den Plan zusammen. Am 2. Mai passten die Täter den Londoner Geschäftsmann vor seiner Wohnung in Katernberg ab, versuchten ihn in ein Auto zu zerren. Doch der Mann wehrte sich heftig. Mit Stuhlbein und Eisenstange sollen sie ihn attackiert haben, bis er blutüberströmt auf dem Boden lag. Passanten, die per Handy die Polizei riefen, hatte er es zu verdanken, dass er noch rechtzeitig ins Krankenhaus kam. „Er ist in übelster Form brutal zusammengeschlagen worden“, betonte die Richterin.

Bei einem der Angeklagten reichten die Beweise nicht aus, ihn sprach das Gericht frei. Ein anderer bekam wegen versuchter Nötigung nur eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro (60 Tagessätze). Ein dritter Angeklagter bekam wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis – fast soviel wie der Hauptangeklagte mit seinen drei Jahren. Die Familie selbst soll sich wieder versöhnt haben.