Essen. . In der EBE-Affäre um mutmaßliche Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme widerspricht der wegen eines gut dotierten Beratervertrages in die Kritik geratene ehemalige SPD-Ratsherr Harald Hoppensack der Darstellung, er verhandele über eine vorzeitige Beendigung seines Kontraktes.

Die Affäre um mutmaßliche Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme bei den Entsorgungsbetrieben Essen (EBE) ist um eine Wendung reicher. Der wegen eines gut dotierten Beratervertrages in die Kritik geratene ehemalige SPD-Ratsherr Harald Hoppensack widerspricht der Darstellung, er verhandele über eine vorzeitige Beendigung seines Kontraktes.

„Entgegen der (..) Veröffentlichung in den Medien teile ich mit, dass es zur Zeit keine Verhandlungen zwischen den Entsorgungsbetrieben Essen und mir bezüglich einer Auflösung meines Interimsmanagervertrags gibt.“ Sollten im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung anderslautende Aussagen getroffen worden sein, „sind diese falsch“, so Hoppensack in einer E-Mail an die Fraktionen und die Redaktion.

Das Gegenteil dessen wollen aber diverse Ratsmitglieder verstanden haben, als Oberbürgermeister Paß am Mittwoch zu vorgerückter Stunde einen Fragenkatalog der Politik zur EBE-Affäre beantwortete und dabei auf folgenden Punkt einging: „Ist es richtig, dass der Beratervertrag bis zum 31. Dezember 2014 abgeschlossen wurde und ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich und beabsichtigt?“

Von Seiten der EBE heißt es, mit Hoppensack werde nicht über eine vorzeitige Beendigung des Vertrages verhandelt, sondern über eine Veränderung des Kontraktes. Dieser solle „den notwendigen Leistungsanforderungen angepasst werden“. Also nicht BEenden, sondern VERändern - ein kleiner, aber feiner Unterschied. Hoppensack bliebe im Geschäft.

War der OB missverstanden worden? Musste man ihn missverstehen? Oder hat der Oberbürgermeister - Achtung - den Rat nicht korrekt informiert? CDU-Fraktionschef Thomas Kufen sah sich am Montag jedenfalls veranlasst, den OB aufzufordern, den vermeintlichen Widerspruch zwischen Hoppensacks Mitteilung und „den gemachten Ausführungen“ aufzuklären.